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UMWELT JOURNAL 2021-2

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UMWELT JOURNAL Nr. 2/2021 mit den Themen: EU-Klimagesetz, Filtrationsprojekte, Luftqualität, Kreislaufwirtschaft, Grüne Logistik, Energie, Recycling, Green Logistics, E-Mobilität, Wasserstoffspeicherung, Green Finance, Ausbildungen, Seminare, Sonderausgaben

UMWELTjournal 2/2021 | | S12 EU schlägt Klimagesetz vor Wenn einmal die Europäische Kommission ein Gesetz zum Klimaschutz vorschlägt, muss es schon sehr dringend sein. Und das ist es tatsächlich. 5 vor 12 beginnt nun auch die ansonsten träge EU für mehr Klimaschutz zu agieren. Text: Peter R. Nestler Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag vorgelegt, um die politische Zusage der EU, bis 2050 klimaneutral zu werden, rechtlich zu verankern und so unseren Planeten und die Menschen zu schützen. Mit dem Europäischen Klimagesetz wird 2050 als Ziel gesetzt und der Kurs für die gesamte EU-Politik festgelegt. Außerdem gibt das Klimagesetz Behörden, Unternehmen und Bürgern die nötige Planungssicherheit. Gleichzeitig startet die EU-Kommission eine Konsultation zum geplanten Europäischen Klimapakt, um die Öffentlichkeit an der Konzeption dieses Instruments zu beteiligen. Präsidentin Ursula von der Leyen erklärte: „Heute beginnen wir, die EU bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent der Welt zu machen. Mit dem Klimagesetz verankern wir unser politisches Engagement nun auch rechtlich und schlagen unwiderruflich den Weg zu einer nachhaltigeren Zukunft ein. Das Klimagesetz ist das Herzstück des Grünen Deals der EU. Es bietet Planungssicherheit und Transparenz für Industrie und Investoren in Europa, und es gibt die Richtung für unsere grüne Wachstumsstrategie vor und gewährleistet, dass der Übergang schrittweise erfolgt und fair ist.“ Der für den europäischen Grünen Deal zuständige Exekutiv-Vizepräsident Frans Timmermans fügte hinzu: „Heute lassen wir auf Worte Taten folgen, um den Bürgerinnen und Bürgern in der EU zu zeigen, dass wir es mit unserem Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 ernst meinen. Das Europäische Klimagesetz soll unseren internationalen Partnern signalisieren, dass alle dieses Jahr zum Anlass nehmen sollten, ehrgeizigere Maßnahmen zur Verwirklichung der gemeinsamen Ziele des Übereinkommens von Paris zu ergreifen. Das Klimagesetz wird sicherstellen, dass wir zielgerichtet und diszipliniert auf Kurs bleiben und über die Umsetzung Rechenschaft ablegen müssen.“ Mit dem Europäischen Klimagesetz schlägt die Kommission Treibhausgasneutralität bis 2050 als rechtsverbindliches Ziel vor. Die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten stehen kollektiv in der Pflicht, die erforderlichen Maßnahmen auf EUund nationaler Ebene zu ergreifen, um das Ziel zu erreichen. Das Klimagesetz umfasst auch Maßnahmen, um die Fortschritte zu verfolgen und unser Handeln entsprechend anzupassen‚ und zwar auf der Grundlage bestehender Regelungen wie dem Governance-Prozess für die nationalen Energieund Klimapläne der Mitgliedstaaten, regelmäßiger Berichte der Europäischen Umweltagentur und der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse über den Klimawandel und seine Auswirkungen. Die Fortschritte werden alle fünf Jahre im Einklang mit der globalen Bestandsaufnahme im Rahmen des Übereinkommens von Paris überprüft. Die Temperaturen steigen weltweit an. Die Folge: Wetterkapriolen und Zerstörung. Der Weg zum Ziel für 2050 ist ebenfalls Gegenstand des Klimagesetzes: ▶ Auf der Grundlage einer umfassenden Folgenabschätzung wird die Kommission eine neue

Foto: © Europäische Union, Christophe Licoppe EU-Zielvorgabe für die Verringerung der Treibhausgasemissionen bis 2030 vorschlagen. Nach Abschluss der Folgenabschätzung wird das Klimagesetz entsprechend angepasst. ▶ Bis Juni 2021 wird die Kommission alle einschlägigen Politikinstrumente überprüfen und gegebenenfalls eine Überarbeitung vorschlagen, damit die zusätzlichen Emissionsreduktionen bis 2030 erreicht werden können. ▶ Die Kommission schlägt vor, für den Zeitraum von 2030 bis 2050 einen EU-weiten Zielpfad für die Verringerung der Treibhausgasemissionen festzulegen, damit die Fortschritte gemessen werden können und Planungssicherheit für Behörden, Unternehmen und Bürger gegeben ist. ▶ Bis September 2023 und danach alle fünf Jahre wird die Kommission prüfen, ob die Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten mit dem Ziel der Klimaneutralität und dem Zielpfad 2030-2050 im Einklang stehen. ▶ Der Kommission wird die Befugnis erteilt, Empfehlungen auszusprechen, wenn Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, die nicht mit dem Ziel der Klimaneutralität im Einklang stehen. Die betreffenden Mitgliedstaaten müssen diesen Empfehlungen Folge leisten oder aber begründen, warum sie dies nicht tun. Die Kommission kann auch die Angemessenheit des Zielpfads und der EU-weiten Maßnahmen überprüfen. ▶ Die Mitgliedstaaten müssen außerdem Anpassungsstrategien entwickeln und umsetzen‚ um die Widerstandsfähigkeit zu stärken und die Anfälligkeit gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Ausgestaltung des Europäischen Klimapakts und künftige Politik Neben Politik und Gesetzgebung kommt auch allen Bereichen der Gesellschaft und Wirtschaft beim Übergang zu einer klimaneutralen Europäischen Union eine wichtige Rolle zu. Daher startet die Kommission heute eine öffentliche Konsultation zu einer neuen, breit angelegten Initiative, dem Europäischen Klimapakt, damit Bürgerinnen und Bürger sowie Interessenträger mitreden und sich beteiligen können, wenn neue Klimaschutzmaßnahmen konzipiert, Informationen ausgetauscht, Maßnahmen auf Bürgerebene ergriffen und Lösungen vorgestellt werden, denen sich andere anschließen können.

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