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Handelsverband Journal RETAIL 3/2018

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Handelsverband Journal RETAIL 3/2018

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— storys Unfairsteuer Mehrwertsteuer Wettbewerb. Voneinander abweichende Mehrwertsteuersätze benachteiligen heimische Händler im grenzüberschreitenden Online-Handel. Auch die Harmonisierung der MwSt.-Sätze von elektronischen und gedruckten Büchern lässt weiter auf sich warten. Wenn die Mehrwertsteuer eine Facebook­Page hätte, dann müsste ihr Beziehungsstatus „Es ist kompliziert“ lauten. In Österreich beträgt sie 20, in Deutschland dagegen 19 Prozent des Warenwerts. Diese Unterschiede wirken sich auf den grenzüberschreitenden Online­ Handel aus. Ein Beispiel: Marie aus Linz will sich eine Digitalkamera kaufen. Auf amazon.at ist das gewünschte Exemplar mit 79,99 Euro angeschrieben, auf dem österreichischen Elek tronik­Portal e­tec.at ebenso. Bestellt sie über Amazon, wird im letzten Schritt der Preis noch um ein Prozent angehoben – und Marie zahlt 80,66 Euro. Der Grund dafür ist, dass die Preise auf amazon.at – bzw. auf amazon.de, wohin der Konsument automatisch weitergeleitet wird – mit deutscher Mehrwertsteuer angegeben sind, die bei 19 Prozent und nicht bei 20 Prozent liegt. Bei e­tec.at würde es bei den 79,99 Euro bleiben. Diese potenziell irreführende Preisauszeichnung bedeutet Wettbewerbsnachteile für österreichische Händler, da diese auf Preisvergleichsplattformen wie Idealo nachgereiht werden. Rechtlicher Graubereich Dadurch wird eindeutig der Wettbe werb verzerrt. Dies haben wir auch auf höchster politischer Ebene kommuniziert, etwa in bilateralen Gesprächen mit Finanzminister Löger“, so Handelsverband­Geschäftsführer Rainer Will. Rechtlich handelt es sich um einen Graubereich. Denn das E­Commerce­Gesetz regelt zwar die Preisauszeichnung, wonach die Preise inklusive der Umsatzsteuer sowie aller sonstigen Abgaben und Zuschläge auszuzeichnen und korrekt anzugeben sind. Auch das Preisauszeichnungsgesetz, Konsumentenschutzgesetz und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb unterbinden eine falsche Preisauszeichnung. Aber, attestiert Arthur Stadler von Stadler Völkel Rechtsanwälte: „Sicherlich im Graubereich ist der Umstand, mit deutschen Bruttopreisen zu werben, bei denen sich später herausstellt, dass österreichische Bruttopreise hätten angegeben werden müssen. In derartigen Fällen wird eine finale Beurteilung wohl den Gerichten vorbehalten bleiben.“ Den heimischen Händlern ist die Problematik durchaus bewusst: „Aufgrund der marktbeherrschenden Stellung von Amazon ist es die Aufgabe der Politik, für entsprechend faire Wettbewerbsverhältnisse und Transparenz zu sorgen“, fordert etwa Marco Krankl, Geschäftsführer des Elektronik­Händlers e­tec.at. Mögliche Lösungen? Mittels IP­Tracking könnten durchaus die Preise inklusive der richtigen Steuer bereits vorweg angezeigt werden. Auch könnte beim ersten Website­Aufruf nach dem Wohnsitzstaat gefragt werden. „Das könnte wiederum datenschutzrechtliche Probleme nach sich ziehen“, konstatiert Stadler. Kurz gesagt: Es bleibt kompliziert. Buch ist Buch, oder? Um den Inhalt sollte es gehen, möchte man meinen. Stimmt aber nicht, jedenfalls nicht bei der Mehrwertsteuer: Gedruckte Bücher sind mit 10 Prozent besteuert, eBooks mit dem regulären Satz von 20 Prozent. Schließlich seien Letztere „elektronisch erbrachte Dienstleistungen“, so der Europäische Gerichtshof. Die Buchbranche protestierte – mit Erfolg: Im Juni 2017 beschloss das EU­ Parlament eine einheitliche Regelung der Mehrwertsteuer für Bücher unabhängig von ihrer Darreichungsform. „Damit ist die Unterscheidung zwischen gedrucktem und digitalem Buch aufgehoben. Das ist im Sinne unserer Kunden und sorgt für mehr Wettbewerbsgerechtigkeit“, freut sich Thomas Zehetner, Geschäftsführer von Thalia Österreich. In Österreich ist davon allerdings noch nichts zu spüren. Der Beschluss mag da sein, wo, wann und wie genau er umgesetzt wird, ist völlig offen, wie eine Nachfrage beim Bundesministerium für Finanzen ergab. Auch hier gilt also weiterhin: Es bleibt kompliziert. ▪ Martha Miklin Foto: Shutterstock/OtmarW September 2018 — 31

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