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retail 2017-04

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— advertorial Die „schärfste Waffe“ der Bundeswettbewerbsbehörde Hausdurchsuchungen: Leitfaden bietet Unterstützung. Hausdurchsuchungen der Bundeswettbewerbsbehörde zur Aufdeckung von vermuteten wettbewerbsrechtlichen Verstößen erfolgen unangemeldet und treffen Unternehmen daher unvorbereitet. Mit Hilfe von unternehmensinternen Verhaltensregeln können sich Unternehmen jedoch wappnen. Der Bundeswettbewerbsbehörde („BWB“) stehen bei Verdacht eines Verstoßes gegen das Kartellrecht mehrere Ermittlungsmöglichkeiten zur Verfügung. So kann die BWB Auskünfte von Unternehmen anfordern oder die Vorlage von Unterlagen verlangen. Die „schärfste“ Waffe aber ist die Befugnis der BWB zur Durchführung von Hausdurchsuchungen („HD“). In den letzten Jahren hat die BWB verstärkt auf HD gesetzt, auch weil andere Ermittlungsinstrumente als weniger zielführend erachtet wurden. Seit 2011 haben an die 135 HD stattgefunden. Bei einer HD handelt es sich um einen erheblichen Eingriff in die „Privatsphäre“ eines Unternehmens, es bedarf daher eines gerichtlichen HD-Befehls. Die Befugnisse der BWB im Rahmen einer HD sind weitreichend. So können etwa auch Mitarbeiter des Unternehmens befragt werden. Es sollte daher jedenfalls ein Rechtsanwalt beigezogen werden. Es hat sich eine gängige „Praxis“ entwickelt, die die BWB nunmehr in einem Leitfaden (abrufbar unter www.bwb.gv.at) zusammengefasst hat. Sie gibt darin einen Überblick über ihr Vorgehen in HD und verweist auf Rechte und Pflichten des durchsuchten Unternehmens. Mögliche Stolpersteine einer Hausdurchsuchung Sind die Mitarbeiter der BWB aufgrund einer HD bei einem Unternehmen, empfiehlt sich kooperatives Verhalten. Vor Beginn sind Umfang und Untersuchungsgegenstand anhand des HD-Befehles zu prüfen. Die BWB fertigt Kopien von Geschäftsunterlagen des Unternehmens an. Es empfiehlt sich, zwei weitere Kopien anzufertigen – eine für das Unternehmen, eine zweite für den Rechtsanwalt. Da der HD-Befehl neben Print- immer auch die Sicherstellung elektronischer Kopien anordnet, ergeben sich neben rechtlichen vor allem auch technische Herausforderungen im Zusammenhang mit „e-discovery“ (Sicherstellung elektronischer Beweise, z.B. in E-Mails). Relevante Themen sind etwa der Zugriff auf digitale Informationen, die Handhabung großer Datenmengen (big data), der Umgang mit gesetzlich privilegierten und privaten digitalen Informationen sowie der Einsatz forensischer Software. Der Leitfaden der BWB geht auch auf diesen Bereich ein. Nach dem Zugriffsprinzip kann die BWB auf Speicherorte außerhalb der Räumlichkeiten zugreifen, wenn auch das Unternehmen Zugriff auf diese Daten hat. Eine Mitnahme von großen elektronischen Datenmengen mit auch privaten Inhalten bzw. Daten, deren Einsichtnahme nicht durch den HD-Befehl gedeckt ist, wäre nach Ansicht der BWB gerechtfertigt, wenn deren Aussonderung für die Behörde vor Ort nicht möglich war. Dabei kann auch forensische Software Verwendung finden. Problematisch ist, dass die BWB diese Daten anschließend behördenintern ohne das Beisein von Unternehmensvertretern sortiert: Es besteht die Gefahr von Zufallsfunden! Gibt es Zweifel darüber, ob einzelne Geschäftsunterlagen in den Ermittlungsbereich fallen oder die Durchsuchung bestimmter Unterlagen unterbleiben soll, so ist ein Widerspruch gegen die Einsichtnahme in diese Unterlagen möglich. Die betroffenen Unterlagen sind vom Unternehmen einzeln zu bezeichnen. Die BWB hat die Unterlagen dann zu versiegeln und dem Kartellgericht zur Entscheidung über deren Verwertung vorzulegen. Auch anerkennt die BWB das sog. „Anwaltsprivileg“ nicht: Nach ihrer Ansicht ist im Unternehmen befindliche Anwaltskorrespondenz nicht von der Einsicht ausgenommen. Es empfiehlt sich dennoch, jedenfalls Widerspruch zu erheben, wenn die Behörde Einsicht in anwaltliche Unterlagen nehmen möchte. Ratsam ist die Aufnahme eines Protokolls über die HD, in dem u.a. vermerkt wird, welche Räume, Dokumente und Computer durchsucht wurden und wem welche Fragen gestellt wurden. Bereits im Vorfeld einer HD sollte ein Unternehmen jedenfalls „Verhaltensregeln bei einer HD“ aufgestellt haben. Dabei ist der „Verständigungskette“ ebenso besonderes Augenmerk einzuräumen wie der Schulung der Mitarbeiter. Autoren: Mag. Martin Eckel, LL.M., CEE Head of Compliance und Competition, EU & Trade bei Taylor Wessing m.eckel@ taylorwessing.com Mag. David Konrath, LL.M., Rechtsanwalt im Compliance und Competition, EU & Trade Team von Taylor Wessing Wien 22 — Dezember 2017

Wenn sich die Produkte den Kunden anpassen Mass Customization. Produkte zu vertretbaren Kosten individualisieren: Pioniere wie ompura setzen bereits auf Maßschneiderei, neue Technologien wie 3D-Druck werden den Trend noch beflügeln. „ In 30, 40 Jahren wird man sich fragen: Wie war es möglich, dass sich die Menschen früher den Produkten anpassen mussten und nicht umgekehrt?“ Mit diesem Bild veranschaulicht Nikolaus Franke, Vorstand des Instituts für Entrepreneurship und Innovation der Wirtschaftsuniversität Wien, warum Mass Customization die Produktion der Zukunft ist. Mass Customization, zu Deutsch „kundenindividuelle Massenproduktion“, verbindet die Vorteile der Massenproduktion – Skaleneffekte, Erfahrungskurve und Automatisierung – mit der individuellen Anpassung, die früher nur durch Handwerk möglich war. Den Begriff hat der US-Amerikaner Joseph Pine 1993 mit seinem gleichnamigen Buch geprägt, so richtig schlagend wird das Thema aber eigentlich erst jetzt – im Zeitalter von Internet, Lasercuttern, 3D-Druckern, additiver Fertigung und Industrie 4.0. Unternehmer wie Robert Sinnegger zählen dabei zur Avantgarde. Robert Sinnegger war Marketingchef in einem großen Unternehmen. Im Jahr 2013 gründete er gemeinsam mit seiner Frau Heidemarie Sinnegger, die für das Design zuständig ist, in Gaishorn am See in der Steiermark die Firma ompura. ompura produziert farbenfrohe Bekleidung aus hochwertigen Walk- und Lodenstoffen, die in kleinen Betrieben in Österreich auf Bestellung gefertigt wird. Die Kundinnen und Kunden können sich im ompura Shop in Graz, bei den vier Partner-Shops oder über die Website www.ompura.com ihr Modell aus mehreren Farben zusammenstellen und anpassen. Dieses wird dann binnen drei Wochen als Einzelstück gefertigt. Robert Sinnegger ist es wichtig, dass seine Kundinnen und Kunden genau das bekommen, was ihnen gefällt und passt. Dafür stehen sie zwar manchmal eine Stunde im Geschäft, probieren die Modellstücke an und testen die Farbkombinationen am Computer, aber bei einem Preis von 300 Euro aufwärts zahlt sich das aus – auch für das Unternehmen: „Die individuelle Fertigung erspart die Lagerhaltung, das Produkt ist zur Anprobe immer verfügbar, es gibt keine Restposten und der Preis ist fix“, sagt Robert Sinnegger. Maßschneiderei in den Webshop integrieren Damit so ein System auch online funktioniert, braucht man für den Webshop einen Konfigurator, der alle Kombinationsmöglichkeiten einprogrammiert hat und das Produkt darstellen kann, obwohl es so noch gar nicht existiert. Für ompura hat das die Agentur Intouch aus Gleisdorf vor fünf Jahren „händisch“ programmiert. Wer heute Mass Customization für seine Produkte einführen will, kann auf fertige Konfigurator-Module zurückgreifen wie jene der österreichischen Firma Combeenation. Firmengründer Paul Blazek ist ein Pionier und begeistert von Mass Customization: „Damit wird die Losgröße 1 möglich.“ Wichtig sei es jedoch, dem Kunden nicht unendlich viele Varianten zur Auswahl zu geben, weil dieser sonst frustriert werde. Der Konfigurator müsse deshalb agieren wie ein guter menschlicher Berater – der legt einem auch nur drei Jacken gleichzeitig vor und nicht gleich das ganze Lager. Perfekt passende Produkte finde man heute selten, doch das werde sich ändern, ist Nikolaus Franke überzeugt. Eines Tages werde man sie sich vielleicht sogar daheim mit dem 3D- Drucker ausdrucken. Ein angenehmer Nebeneffekt sei, dass man so die Wünsche der Kunden besser erheben könne als mit klassischer Befragung. Wenn Kunden ihr Produkt selbst gestalten können, seien sie außerdem bereit, mehr dafür zu zahlen. ▪ Sonja Bettel 3D-Druck: erste Ansätze Technologien wie der 3D-Druck werden den Trend zur Individualisierung weiter beflügeln. So setzt der deutsche Hersteller Powder & Heat bereits auf Brillen aus dem 3D-Drucker, die passgenau für Kunden hergestellt werden. Hewlett Packard hat Fußmessstationen entwickelt, damit Schuhhandel bzw. Sportartikelanbieter mittels 3D-Druck kundenspezifische Schuhe herstellen können. Adidas wiederum möchte in seiner „Speedfactory“ jedes Jahr tausende Sportschuhe unter anderem mit 3D-Druckern erzeugen – die Automatisierung soll den Produktionsprozess beschleunigen, aber auch die Grundlage für eine potenzielle Personalisierung schaffen. Foto: shutterstock/Stella Photography Dezember 2017 — 23

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