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retail 2017-03

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— auslage könnten,

— auslage könnten, würde das die Reibungsverluste reduzieren. Laut IBM besteht die Möglichkeit, durch weniger Verzögerungen und weniger Betrug jährlich Milliarden Dollar einzusparen, das globale Handelsvolumen könnte allein dadurch um 15 Prozent steigen. Gemeinsam mit Walmart hat der IT-Konzern ein Pilotprojekt in China gestartet, bei dem Transport und Lieferung von Schweinefleisch in Echtzeit überwacht werden. Auf diese Weise sollen Lebensmittelverunreinigungen rechtzeitig erkannt werden. Auch Diamanten werden bereits auf diese Art getrackt: Jedem Edelstein wird eine mikroskopisch kleine Seriennummer eingraviert, wodurch einerseits Betrug und Diebstahl erschwert werden, zum anderen erhalten die Käufer mehr Informationen über den Diamanten – etwa ob beim Abbau Unternehmen involviert waren, die für Zwangsarbeit oder andere dubiose Praktiken berüchtigt sind. Gibt es gar keine Schattenseiten bei diesen Zukunftsvisionen? Für GDI-Forscherin Frick stellt sich die Frage, wie bei autonomen Transaktionen mit „smart contracts“ die Algorithmen kontrolliert werden können: „Wer versteht überhaupt noch, was in den hyperkomplexen Prozessen abläuft? Und wer ist verantwortlich, wenn etwas schiefgeht?“ Es dürfte aber noch dauern, bis diese Fragen tatsächlich akut werden. Die aktuelle Situation wird oft mit jener des Internets um 1990 verglichen. „Derzeit wird mit vielen unterschiedlichen Blockchain-Technologien gearbeitet, es gibt noch keinen einheitlichen Standard“, sagt Coinfinity-Chef Tertinegg. „Das heißt: Derzeit haben wir uns noch nicht einmal auf eine Basistechnologie geeinigt.“ ▪ Gerhard Mészáros Wien: City of Blockchain Hassen Kirmaci von weXelerate hat „City of Blockchain“ ins Leben gerufen. Die Initiative soll Wien zu einem internationalen Blockchain-Zentrum machen. Forscher vernetzen sich hier mit Startups und Investoren. „Derzeit noch Rechtsunsicherheit“ Sie wollen eine digitale Währung als Bezahloption anbieten? Rechtsanwalt und Bitcoin- Experte Arthur Stadler sagt, wo die Risiken liegen. Derzeit ist der Einsatz digitaler Währungen im Geschäftsleben noch mit Rechtsunsicherheit verbunden – der Gesetzgeber hat es bisher verabsäumt, Bitcoin & Co einen ausreichenden rechtlichen Rahmen zu verpassen. So sind Bitcoins aus juristischer Sicht weder als Zahlungsmittel noch als E-Geld oder Zahlungsinstrument einzuordnen, sondern werden als digitale Ware angesehen. Jeder Händler in Österreich kann Bitcoin zahlungshalber oder an Zahlungs statt akzeptieren. Üblicherweise geben die Händler den Verkaufspreis ihrer Waren in Euro an, wodurch erst beim Abschluss des Zahlungsvorgangs die Umrechnung in Bitcoin zum aktuellen Wechselkurs erfolgt und der Kunde den Betrag an den Händler anschließend transferiert. Aufgrund der derzeit vorherrschenden hohen Volatilität von Bitcoin und dem damit verbundenen Wechselkursrisiko wird es zumeist im Interesse des Händlers liegen, die soeben erhaltenen Bitcoins unverzüglich wieder in Euro umzutauschen, um einen möglichen Wertverlust zu vermeiden. Dr. Arthur Stadler ist Partner bei Stadler Völkel Rechtsanwälte. Gefahr im Fernabsatz Besondere Bedeutung hat das Wechselkursrisiko freilich im Fernabsatz: Gemäß § 11 des Fernabsatz- und Auswärtsgeschäftegesetzes (FAGG) kann ein Verbraucher von einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Das Problem: Der Händler hat für die Rückzahlung grundsätzlich dasselbe Zahlungsmittel wie der Verbraucher zu verwenden. Daher sollte der Händler explizit festhalten, dass er Bitcoin ausschließlich zahlungshalber und nicht an Zahlungs statt akzeptiert, also den Tausch von Ware gegen Bitcoin ablehnt. Der Kaufvertrag sollte den Verkaufspreis jedenfalls in Euro bemessen. Erst später sollte durch eine Zusatzvereinbarung die Möglichkeit geschaffen werden, die Bezahlung mittels Bitcoin vorzunehmen. Dadurch trägt der Händler im Falle eines Rücktritts vom Vertrag kein Wechselkursrisiko. 8 — September 2017

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