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retail 2017-03

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— intern Wie

— intern Wie Onlineshopping zum Erlebnis wird Die E-Commerce-Agentur best it betreut österreichische Kunden von Amstetten aus – und will jedem User einen eigenen, ganz persönlichen Onlineshop bieten. Man muss nur einen Blick auf die Zahlen des Online-Versandhändlers Zalando werfen, um zu sehen, dass Onlineshopping voll im Trend liegt: 11 Millionen Bestellungen im Jahr 2011 konnten auf 69,2 Millionen im Jahr 2016 gesteigert werden. Auch die Agentur best it nennt gerade diesen Branchenriesen, wenn es um die Zukunft des E-Commerce geht. Fotos: best-it E-Commerce goes mobile Als 17 Jahre altes Unternehmen gehört best it mit Headquarter im deutschen Velen zu den Pionieren der Digitalisierung von transaktionsbasierten Geschäftsmodellen. Die Zukunft des E-Commerce sehen die Experten in der weiteren Vernetzung über alle Kanäle und Endgeräte. „Über das Thema Mobile wird ja schon Christoph Batik ist Managing Partner von best it, einem neuen Partner des Handelsverbandes. best it GmbH & Co KG ▸ CEO/Gründer: Manuel Strotmann ▸ Mitarbeiter: 60+ ▸ Kunden: 500+ ▸ Standorte: 6 (Deutschland und Österreich) ▸ Kontakt: best it Linzer Straße 12 3300 Amstetten T: +49 2863 383627-0 www.bestit-online.at lange gesprochen. Aber kaum jemand außer Amazon und Zalando im B2C-Segment macht das derzeit richtig gut“, erklärt Christoph Batik, Managing Partner der österreichischen best it-Zweigstelle. best it konzentriert sich technologisch auf Lösungen, die unterschiedliche Kanäle und Geräte integrieren. Dazu gehören neben Smartphones auch sprachgesteuerte Systeme wie Amazon Alexa. Laut Batik ist Agilität im Unternehmen von großer Bedeutung, um für zukünftige technische Richtungswechsel gewappnet zu sein. Das Digitale als fester Bestandteil Für das best it-Team ist es selbstverständlich, sich das Leben in einem realen Umfeld mit digitaler Unterstützung angenehmer zu machen. „Gedanklich legen wir eine digitale Schicht über das Geschäftsmodell des Kunden und stellen ihm Ansprechpartner zur Verfügung, die die Digitalisierung phasenweise mit ihm umsetzen“, beschreibt Batik. Die Kundenbeziehung wird nicht auf ein Projekt beschränkt, sondern das best it- Team agiert längerfristig als ausgelagerte E-Commerce-Abteilung. Aktuelle Trends Derzeit sieht Christoph Batik vor allem in der Lebensmittelbranche große Veränderungen kommen. Er spricht wiederum von Vereinfachung des realen Lebens: Man kann Lebensmittel vorbestellen und den Einkauf ohne Wartezeiten abholen oder nach Hause liefern lassen. Die Herausforderung für die E-Commerce-Agentur ist es, das Einkaufen trotzdem ein Erlebnis sein zu lassen. Das gelingt laut dem Experten dann, wenn es für jeden einzelnen Benutzer einzigartig gestaltet wird. „Die Systeme sind mittlerweile so intelligent geworden, dass wir einen auf den einzelnen User zugeschnittenen Onlineshop in Echtzeit ausliefern können“, versichert Batik. „Wir haben online einen ähnlich komfortablen Zustand erreicht, wie ihn ein guter Verkäufer im persönlichen Dialog mit dem Kunden erzeugt.“ ▪ Julia Fleiß 34 — September 2017

— intern „Die Händler sollten rasch handeln“ Warum sich heimische Händler jetzt besonders um ihre Kundendaten kümmern sollten, erklärt Johannes Juranek, Commercial- und Datenschutz-Experte der Anwaltskanzlei CMS Reich-Rohrwig Hainz. retail: Im Sommer geht es im Handel traditionell etwas ruhiger zu. Gilt das auch für Ihre Kanzlei? Johannes Juranek: Ganz im Gegenteil. Uns macht die Branche gerade viel Arbeit. Besonders die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU, die im Mai 2018 in Kraft tritt, hat uns einen Zustrom neuer Klienten aus dem Einzelhandel beschert. Inwieweit ist die Handelsbranche davon betroffen? Die DSGVO bringt Unternehmen, die mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen, oder kleineren, die etwa Gesundheitsdaten verarbeiten oder nicht nur gelegentlich personenbezogene Daten zum Beispiel für Kundenbindungsprogramme erheben, eine ganze Reihe von Änderungen. Bislang ist für jede Verarbeitung von Kundendaten eine Registermeldung verpflichtend, soweit nicht die Standardverordnung wie jene für Marketingdatenbanken anwendbar ist. Die Übermittlung der Daten ins EU-Ausland – beispielsweise an die Muttergesellschaft – ist grundsätzlich nur nach Genehmigung der Datenschutzbehörde möglich, es sei denn, das Schutzniveau im Empfängerstaat ist gleichwertig. Letzteres ist im Falle des Bestehens von zwischenstaatlichen Abkommen oder bei Privacy-Shield-zertifizierten US-Firmen der Fall. Ab Mai 2018 fällt die Meldeund Genehmigungspflicht zwar weg, das bringt der Branche aber nur auf den ersten Blick eine Erleichterung. Denn statt der Meldung bei der Behörde muss ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten geführt werden. Da bei Verstößen gegen die Compliance-Regeln hohe Strafen drohen, sollten die Händler rasch handeln. Wozu sind die Unternehmen genau verpflichtet? Die Händler müssen ein detailliertes Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten erstellen, das etwa Art, Zweck und Dauer der Datenspeicherung, Datenkategorien sowie den Ort der Speicherung und Empfänger der Daten dokumentiert. Für größere Unternehmen gibt es dafür mittlerweile schon Computerprogramme zur Unterstützung, kleine Händler können hier durchaus mit Excel-Tabellen arbeiten. Sollen Daten außerhalb der EU übermittelt werden, muss das Unternehmen künftig selbst überprüfen, ob dies rechtlich zulässig ist. Gibt es mit dem betreffenden Staat ein Abkommen oder sind die empfangenden US-Unternehmen Privacy-Shield-zertifiziert, ist der Datentransfer in das Ausland gerechtfertigt, soweit der Empfänger auch ein rechtliches Interesse hat, die Daten zu verarbeiten, oder wenn bei reinen Datenverarbeitungsdienstleistungen entsprechende Verträge wie die EU-Musterklauseln abgeschlossen wurden. Eines ist ganz wichtig: Wer einen Webshop hat, muss eine Datenschutzerklärung haben und bestehende Erklärungen an die neue Rechtslage anpassen. Diese muss von den AGBs getrennt annehmbar sein. Trifft die neue Rechtslage auch den stationären Handel? Ja, davon ist nicht nur der E-Commerce betroffen. Datenschutz ist besonders Foto: Michael Sazel für jene Händler ein großes Thema, die Teil eines internationalen Konzerns sind oder Produkte verkaufen, die selbst Daten sammeln. Denken Sie an Autos oder Handys. Für kleine Offline-Händler wird der Aufwand für das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten bei einem Arbeitstag liegen und die regelmäßige Aktualisierung lediglich ein paar Stunden im Monat beanspruchen. Im Onlinebereich oder für Händler, die Teil eines internationalen Konzerns sind, ist der Aufwand ein Vielfaches höher. ▪ Christiane Kaiser-Neubauer Johannes Juranek ist Partner bei CMS in Wien. Die Rechtsanwaltskanzlei ist neuer Partner des Handelsverbandes. CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte ▸ Umsatz CMS gesamt (13 Partnerkanzleien): 1,05 Milliarden Euro ▸ Mitarbeiter in Wien: 160 ▸ Kontakt: CMS Reich-Rohrwig Hainz Gauermanngasse 2 1010 Wien T: +43 1 40443-2450 (J. Juranek) johannes.juranek@cms-rrh.com cms.law September 2017 — 35

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