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EDITORIAL Foto / Stephan Doleschal SCHENKEN WIR ARBEITSPLÄTZE Das Corona-Jahr 2020 geht zu Ende, Weihnachten steht vor der Tür. Das größte Geschenk, das wir heuer jemandem schenken können, ist ein sicherer Arbeitsplatz. Wie das geht? Indem wir unsere Geschenke im heimischen Handel kaufen – egal ob in einem der 13.500 österreichischen Onlineshops oder nach dem Lockdown ab 7. 12. wieder vor Ort in den Geschäften. Genau dafür haben wir gemeinsam mit zahlreichen Händlern aus unserem Mitgliederkreis die Initiative „ÖSTERREICH SCHENKT ARBEITSPLÄTZE“ gestartet. Ganz Österreich ist eingeladen, sich zu beteiligen: Händlerinnen und Händler, Konsumentinnen und Konsumenten. Alle, die ein Zeichen der Solidarität setzen wollen und deren Herz für die eigene Region schlägt. Details dazu lesen Sie auf Seite 37. Übrigens: Mehr als 5.000 heimische Onlinehändler, die hierzulande Steuern zahlen und nicht in einer Steueroase, finden Sie auf unserer Plattform www.kaufsregional.at. Solidarität erwartet sich der Handel in der schlimmsten Krise seit dem Zweiten Weltkrieg auch von der Politik. Erfreulich ist, dass die Bundesregierung die verzweifelten Rufe der Tausenden heimischen KMUHändler gehört hat, deren Umsätze Covidbedingt eingebrochen sind. Bis zuletzt wurde für einige direkt vom harten Lockdown betroffene Handelsbranchen, etwa für Uhren, Schmuck, Buch oder Sportartikelhändler, nur ein Umsatzersatz von 20 Prozent kolportiert. Das wäre für zahlreiche Unternehmen existenzbedrohend gewesen. Der Handelsverband konnte in zahlreichen Gesprächen mit dem Finanzministerium zumindest eine Ersatzrate von 40 Prozent erreichen. Mode, Schuh und Blumenhändler können immerhin 60 Prozent beantragen. Positiv sind auch die beiden neuen Varianten des Fixkostenzuschusses II. Die „Light“Version bis höchstens 800.000 Euro kann bereits seit 23. November beantragt werden, der vom Handelsverband vehement geforderte Verlustausgleich bis drei Millionen Euro voraussichtlich noch vor Weihnachten. Letzterer ist deshalb so wichtig, weil die CoronaKrisenkosten für viele Unternehmen damit besser abgefangen werden können als mit dem klassischen Fixkostenzuschuss. Auch unsere Forderung Rainer Will Geschäftsführer Handelsverband » Corona ist ein digitaler Urknall. Die Krise hat gezeigt, wie wichtig ein E-Commerce- Standbein für unsere Händler ist. « nach einer linearen Entschädigung ab 30 Prozent Umsatzentfall wurde umgesetzt. Das macht den Fixkostenzuschuss II zu einem passgenaueren Instrument nicht nur für den Handel, sondern für alle Branchen. Rund 6.500 stationäre Handelsbetriebe sind akut von der Insolvenz gefährdet. Wir können nur hoffen, dass der überarbeitete Fixkostenzuschuss II ein Händlersterben im Frühjahr 2021 verhindern wird. Mehr dazu in unserem Corona Infocenter auf www.handelsverband.at. Die COVID-Krise war ein digitaler Urknall. Sie hat gezeigt, wie wichtig es für Händler ist, ein digitales Standbein zu haben. Betriebe mit Webshop kommen zurzeit besser über die Runden als jene, die (noch) keinen Onlinevertrieb haben. Prognosen lassen erwarten, dass sich der OnlineshoppingTrend in den nächsten Jahren noch verstärken wird. Allein heuer erwarten wir ein Umsatzwachstum von mehr als 17 Prozent. Welche Shopsysteme es am Markt überhaupt gibt, worauf es bei der Wahl eines Anbieters ankommt und welche Lösung am besten zum eigenen Sortiment passt – das haben wir uns gemeinsam mit den Experten von Cards & Systems näher angesehen. Den Tool-Check lesen Sie ab Seite 20. Neben dem ECommerceBoom hat die Pandemie noch zwei weitere Trends befeuert: Regionalität und Nachhaltigkeit. Daher sollten Sie sich die drei Jungs auf dem Cover dieser retailAusgabe unbedingt merken. Es handelt sich um die Gründer von temprify, dem Austrian Retail Startup des Jahres. Ihre innovativen Boxen sollen den Kühlversand revolutionieren. Welche Anforderungen an moderne Verpackungen gestellt werden, wo Materialreduktion aus ökologischen Gründen sinnvoll ist und wie heimische Startups Ressourcen wie Lebensmittel, Geld oder Zeit mit neuen Technologien retten wollen, erfahren Sie in unserem Nachhaltigkeitsschwerpunkt ab Seite 10. Die sogenannte Zwei-Faktor-Authentifizierung ist Ihnen hoffentlich längst ein Begriff. Falls nicht, sollten Sie rasch einen Blick auf unsere PaymentStory (Seite 22) werfen. Das „Schreckgespenst“ PSD2 – die neue Zahlungsdiensterichtlinie der EU – geistert zwar schon lange herum, jetzt wird es aber Realität: Ab 1. 1. 2021 dürfen OnlineZahlungen nur noch mit starker Kundenauthentifizierung durchgeführt werden, konkret mit der ZweiFaktorAuthentifizierung. Ein bekanntes Beispiel dafür ist der 3D Secure Code im ECommerce. Rainer Will / Q4/2020 3
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