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LOGISTIK express Journal 4/2025: Handel & Distanzhandel

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logistik-express.com H&D 4/25 | S38Handelsverband begrüßtVKI-Klage gegen TemuGroße Plattformen stehen nicht über demGesetz! Verein für Konsumenteninformationhat im Auftrag des BMASGPK Verbandsklageeingebracht. GERALD KÜHBERGERDie am 22. September durch den Vereinfür Konsumenteninformation imAuftrag des Bundesministeriums fürKonsumentenschutz eingebrachteVerbandsklage gegen Temu ist ein dringenderforderlicher Schritt in die richtige Richtung.Rainer Will, Geschäftsführer des freien und überparteilichenHandelsverbands. begrüßt diese'Aktion Extrascharf' gegen einen der weltgrößtenOnline-Ramschhändler ausdrücklich. Die Klagewurde beim Handelsgericht Wien eingebracht –unter anderem wegen festgestellten Verstößengegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb(UWG) und gegen den EU Digital ServicesAct (DSA). Ziel der Klage ist es, die von Temuverwendeten manipulativen Designmuster (sog."Dark Patterns") künftig zu unterbinden. DieseDesignelemente auf den digitalen Oberflächendes Online-Marktplatzes zielen darauf ab, dieKäufer:innen zu bestimmten Verhaltensweisenzu verleiten – insbesondere unüberlegte Käufeund ungewollte Datenfreigaben.Temu ist mit einem Bruttowarenwert vonmehr als 340 Mio. Euro bereits der viertgrößteeCommerce-Marktplatz in Österreich (Quelle:„E-Commerce-Markt Österreich 2025“; ECDB/Handelsverband). „Der rasante Aufstieg seit demMarkteinstieg im Jahr 2023 war nur möglich,weil Temu in vielen Bereichen unfair agiert. Dashaben wir schon mit unserer UWG-Beschwerdevor 14 Monaten erstmals aufgezeigt“, so RainerWill. Das Hauptproblem im europäischeneCommerce ist der mangelhafte Vollzug vonEU-Regularien. Obwohl große Plattformen wieTemu und Shein nach ihrer Benennung als "VeryLarge Online Platforms" gemäß Digital ServicesAct der Aufsicht der EU-Kommission unterliegen,umgehen sie vielfach EU-Vorgaben – meistohne Konsequenz. Hinzu kommt: Der derzeitigeEU-Rechtsrahmen berücksichtigt die Rolle vonOnline-Marktplätzen beim Verkauf von Warendurch Drittland-Anbieter unzureichend.UWG-Beschwerde des HV gegen TemuBereits im September 2024 hat der Handelsverbandeine Beschwerde gegen Temu wegenfestgestellten Verstößen gegen das Gesetzgegen unlauteren Wettbewerb (UWG) beider Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) eingebracht.Inhalt der Beschwerde waren:• falsche Behauptungen von Temu zu begrenzterzeitlicher Verfügbarkeit von Angeboten • irreführendeBehauptungen zu Preisreduktionenund • falsche Behauptungen zu angeblicherWarenknappheit. „Unsere UWG-Beschwerdegegen Temu hat bereits Wirkung gezeigt. Wirkonnten beobachten, dass viele unserer beanstandetenVerhaltensweisen mittlerweile vonTemu abgestellt wurden“, bestätigt Rainer Will.„Dennoch sehen wir weiterhin zahlreiche Verstößegegen geltendes nationales und EU-Recht.Die Klage des VKI ist daher ein unbedingt notwendigerSchritt, um gegen unerlaubte Verhaltensweisenvorzugehen und einen fairen Wettbewerbsicherzustellen. Auch große Marktplätzewie Temu stehen nicht über dem Gesetz!"Der Handelsverband fordert darüber hinaus,dass Online-Plattformen wie Temu als fiktiveEinführer oder "deemed importer" für die Einhaltungfiskalischer Vorschriften für die von ihnenvermittelten Produkte verantwortlich sind. DiesePlattformhaftung für die korrekte Warendeklarationmuss insbesondere die korrekte Berechnungund Entrichtung von Einfuhrabgaben wieEinfuhrumsatzsteuer und Zoll umfassen. (RED)

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