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LOGISTIK express Fachzeitschrift | 2019 Journal 4

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LOGISTIK express 4/2019 | S52 müssen ebenso erfüllt werden, wie die des US-amerikanischen Landwirtschaftsministeriums (USDA) und der amerikanischen Zollbehörde CBP (Customs Border Protection). Eine richtige, vollständige und schlüssige Dokumentation ist entscheidend für eine schnelle, termingerechte Lieferung und den Zugang zum US-amerikanischen Markt. Bei verschiedenen Waren muss eine Importlizenz ebenso wie Adressen und FDA Registriernummern des Exporteurs, Herstellers, Importeurs und Empfängers vorliegen. Der Warenursprung muss lückenlos belegt werden. Drawback-Verfahren Interessante finanzielle Vorteile ergeben sich für Exporteure, die Waren in den USA veredeln und dann weiter nach Lateinamerika oder Kanada verkaufen. Das Drawback-Verfahren bietet die Option, bei der CBP die Erstattung von bereits gezahlten Einfuhrabgaben beim Reexport veredelter, nicht benötigter oder defekter Waren („Manufacturing Drawback“, „Unused Merchandise Drawback“, „Substitution Drawback“) zu beantragen. Die Zollbehörde erstattet im Regelfall 99% der gezahlten Einfuhrzölle. Bei „Unused Merchandise Drawback“ werden überdies auch die Zollabfertigungsgebühren (merchandise processing fees) erstattet. Grundsätzlich ist es am Exporteur der Einfuhrwaren oder gleichartiger Waren, die Erstattung zu beantragen. Spezialschulung tut not Zahlreiche Firmen, Institutionen und Verbände bieten in Deutschland Schulungen im Bereich Exportklassifizierung und -verzollung, Compliance, Freihandelsabkommen u.ä. für Fach- und Führungskräfte an. Die Global Trade Academy von E2open (ehem. Amber Road, mit Hauptsitz in New Jersey USA) hat sich vor allem auf USA fokussierte Themen und den globalen Handel mit Dual-Use-Gütern spezialisiert. Kostenlose Webinars zu aktuellen Themen wie neue Gesetzesvorschriften, Sanktionen oder Zölle, Brexit und Incoterms 2020 bieten viel Raum für die Beantwortung individueller Fragen aus dem Berufsalltag. Seminare und Konferenzen werden in verschiedenen Ländern (in Nordamerika, Asien und Europa) sowie Sprachen zu Themen des internationalen Handels, Außenhandelsmanagement, Supply-Chain- Management, Import- und Exportkontrollen, Zollabwicklung, Freihandelsabkommen, Präferenzabwicklung und Trade Compliance Management angeboten. Darüber hinaus ist die Global Trade Academy seit Jahren erfolgreich mit Online Trainings und Präsenzveranstaltungen, die zum Teil speziell auf individuelle Firmenbedürfnisse zugeschnitten werden. Zum Schulungsprogramm gehören auch drei Intensivkurse mit Abschlusszertifikat. Hier liegt der Fokus auf global standardisierter HS-Klassifizierung und Tarifierung, Exportkontrollrecht (USA, EU etc.) und Drawback-Verfahren (USA). Zum Selbststudium dient die Lernplattform „Learning Management System“ (LMS). Sie gewährt Zugriff auf eine Bibliothek mit bereits abgehaltenen Online-Seminaren zum Themenzyklus Handelsrecht Im- und Export. Das gesamte Schulungsprogramm ist auf den Praxisalltag ausgerichtet. Die Kurse kosten zwischen 600 und 3000 USD/Person. Fazit Fundiertes Wissen im internationalen Handelsrecht, insbesondere in Bezug auf Ihre Lieferländer und Absatzmärkte, ist essenziell für reibungslose und rechtssichere Geschäftsabläufe. Angesicht des zunehmenden Protektionismus weltweit und immer mehr Vorschriften und Verordnungen im Welthandel wächst die Bedeutung von Schulungen, Auffrischungskursen und einer generellen Sensibilisierung für Trade-Compliance-Themen. Trade Compliance ist für Firmen Voraussetzung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, bringt aber neben der Strafvermeidung keinen messbaren Wettbewerbsvorteil. Daher tun sich viele Firmen schwer, die notwendigen Mittel für Schulungen bereit zu stellen. Andererseits sind gute Fachkenntnisse Voraussetzung für die anstehende digitale Transformation und Automatisierung aller Geschäftsprozesse. (US)

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