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LOGISTIK express Fachzeitschrift | 2019 Journal 2

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Handel im Wandel. Lesen Sie TRENDS zu E-Commerce Logistik.

LOGISTIK express 2/2019 | S20 keine Gefahr darstellen. Viele Händler aus dem asiatischen Raum halten sich jedoch nicht daran. Sie liefern Produkte ohne die Einhaltung der Vorschriften sowie der erforderlichen Produktkennzeichnung nach Europa und gefährden damit die Sicherheit der Konsumenten. Systematischer Mehrwertsteuerbetrug durch Falschdeklaration Handlungsbedarf besteht darüber hinaus bei der illegalen Steuerumgehung durch asiatische Handelsplattformen, die ihre Pakete im Cross-Border-Handel fast gänzlich zoll- und mehrwertsteuerfrei in die EU schleusen. Das Schadensausmaß durch entgangene Umsatzsteuerzahlungen liegt allein in Österreich bei mehreren Hundert Millionen Euro. Möglich wird dies durch die Ausnutzung der sogenannten »De-Minimis-Regel«. Produkte unter einem Wert von 22 Euro werden bei der Einfuhr in die Europäische Union von der Mehrwertsteuer nicht erfasst – und bei mehreren 100 Millionen Paketen im Jahr tut sich der Fiskus schwer, die Wertangaben jeder einzelnen Sendung zu überprüfen. So waren auch ausnahmslos alle Test-Bestellungen bei AliExpress falsch deklariert, um die österreichische Einfuhrumsatzsteuer-Freigrenze zu umgehen. Handelsverband fordert Konsequenzen für überführte Unternehmen Der Handelsverband weist seit Jahren auf diese mutmaßlich wettbewerbsverzerrenden Geschäftspraktiken hin, die damit beginnen, dass • 97% aller Pakete aus China unter der 22-Euro-Grenze in die EU und nach Österreich gelangen; • diese Pakete oftmals falsch deklariert sind, um Mehrwertsteuer- und Zollabgaben bewusst zu umgehen; • es sich bei vielen Produkten aus Asien, die entweder direkt an den Konsumenten oder auf Marktplätzen wie Amazon, AliExpress oder wish.com distribuiert werden, um Produktfälschungen handelt; • geltende Konsumentenschutzrechte teilweise nicht gewährt oder Bestimmungen systematisch umgangen werden; • oftmals von asiatischen Händlern keine Beteiligung an den länderspezifischen Müllentsorgungssystemen erfolgt, obwohl dies gesetzlich vorgesehen wäre. Die zuletzt aufgedeckten Marktverzerrungen und Verbraucherschutzverstöße verschaffen asiatischen Onlinehändlern einen massiven Wettbewerbsvorteil gegenüber dem heimischen Handel. Höchste Zeit, endlich eine strengere Vollziehung sicherzustellen und mit sinnvollen und bereits bewährten Regulativen dagegenzuhalten. Andere europäische Staaten, allen voran Schweden, haben ihre Systeme bereits umgestellt und zeigen vor, wie hier prozessual und technisch vorzugehen ist. Der Handelsverband hat daher konkrete Maßnahmen erarbeitet, um den Problemen Herr zu werden. Im Sinne der heimischen Volkswirtschaft ist es entscheidend, jetzt zu handeln und nicht noch länger abzuwarten. Ansonsten könnten hierzulande Strukturen zerstört werden, die wir nicht mehr wiederaufbauen können. Eine Umsetzung der digitalen Verzollung und Versteuerung ab dem ersten Cent schon ab 1.1.2020 und damit die Streichung der 22-Euro-MwSt-Freigrenze ist ein absolutes Muss und die Vorbereitungen müssen jetzt getroffen werden. In Schweden gelang die Umstellung binnen drei Monaten – und zeigt Wirkung. Argumente von Anwälten, die Bürokratie hierfür sei zu aufwendig, sind inakzeptabel. Pro Jahr gehen alleine dadurch mehr als 200 Mio Euro verloren, wobei die Schäden durch Produktpiraterie hier noch gar nicht miteinbezogen sind. (RED)

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