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LOGISTIK express Fachzeitschrift | 2019 Journal 1

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LOGISTIK express 1/2019 | S10 Im Verordnungsvorschlag ist beispielsweise vorgesehen, dass in den Geschäftsbedingungen von Online-Vermittlungsdiensten mögliche Gründe für die Entfernung oder Sperrung von der Plattform transparent im Voraus dargelegt werden müssen. Weiters ist eine Begründungspflicht für die Sperrung oder Löschung von Händlern vorgesehen. Damit würde einer wesentlichen Forderung des Handelsverbandes nach mehr Transparenz auf den Marktplatz-Plattformen nachgekommen werden. Handelsverband für Klagerecht bei nationalen Gerichten Einer vom Handelsverband monierten Geschäftsbedingung in Amazons Marktplatzvertrag droht möglicherweise ebenfalls bald das Ende: Im derzeit gültigen Vertrag ist vorgesehen, dass jeder Marktplatzhändler Amazon an seinen bereitgestellten "Materialien" – darunter fallen alle Technologien, Marken, Inhalte, erforderliche Produktinformationen, Daten, uvm – ein unentgeltliches, unwiderrufliches, unbefristetes und weltweites Nutzungsrecht einräumen muss. Im Mandat des Europäischen Parlaments ist nun eine zwingende ausdrückliche Zustimmung des Marktplatzhändlers vor der Nutzung dieser Rechte des geistigen Eigentums vorgesehen. ziehungen – zwischen Plattformen und gewerblichen Nutzern – verhandelt, nämlich der "Vorschlag für eine Verordnung zu Förderung von Fairness und Transparenz auf Plattformen". Mit der Verordnung soll gegen bestimmte unfaire Praktiken von Online-Vermittlungsdiensten gegenüber kleinen Unternehmen vorgegangen werden. "Vor allem KMU-Händler sollen dadurch vor der Macht großer Plattformen wie Amazon geschützt und das bestehende Ungleichgewicht beseitigt werden", bestätigt Rainer Will. Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen der Verordnung ist darüber hinaus geplant, Organisationen und Verbänden, die ein berechtigtes Interesse an der Vertretung von Marktplatzhändlern haben, ein Klagerecht bei den nationalen Gerichten einzuräumen. Der Handelsverband könnte sich dadurch weiterhin effektiv für ein "level playing field" einsetzen. Eine Einigung im Trilog und damit der Abschluss des gesamten Gesetzgebungsverfahrens vor der EU-Wahl wäre absolut wünschenswert und auf jeden Fall ein Meilenstein in Richtung FairCommerce für die heimischen Händler. (RED)

#29 HANDELS- KOLLOQUIUM HANDELSKOLLOQUIUM 2019 und Abendempfang des österreichischen Handels DER KONGRESS FÜR DEN ÖSTERREICHISCHEN HANDEL TICKETS AUF HANDELSVERBAND.AT 9. APRIL 2019 Early Bird Frist: Apothekertrakt im Schloss Schönbrunn 05. März 2019 Auszug der Sprecherliste: Sebastian Kurz Marcel Haraszti Ferdinand Brenninkmeijer Leanne Kemp Stefan Krawczyk Walter Wölfler

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