LOGISTIK express 4/2018 | S50 Steigende Risiken im Iran-Geschäft Durch den Ausstieg der USA aus dem Atomabkommen mit dem Iran droht dem EU-Iran-Handel der Absturz. Im operativen Geschäft gibt es auch für Logistikdienstleister zahlreiche Stolperfallen. BEITRAG: ARNE MIELKEN Arne Mielken Global Knowledge Amber Road Nach der Kündigung des Atomabkommens mit dem Iran (JCPOA) durch den amerikanischen Präsidenten Donald Trump haben die USA die zuvor aufgehobenen Sanktionen wieder in Kraft gesetzt und angekündigt, zusätzliche Sanktionen einzuführen. Trotz vollmundiger Erklärungen seitens diverser europäischer Politiker sollten Firmen vor allem aus Industrie, Handel, Transport, Spedition und Finanzdienstleister ihre USA-Verbindungen genau prüfen, ob Iran-Geschäfte für sie überhaupt noch möglich sind. Sie könnten Gefahr laufen, in den USA wegen Sanktionsvergehen angeklagt und zu einer hohen Geldstrafe verurteilt zu werden. Wer blockt wen? Die EU-Kommission hat zwar per 7. August 2018 das «Blocking Statute» (Verordnung (EG) Nr. 2271/96 des Rates vom 22. November 1996 zum Schutz vor den Auswirkungen der extraterritorialen Anwendung von einem Drittland erlassener Rechtsakte sowie von darauf beruhenden oder sich daraus ergebenden Maßnahmen aktiviert, aber die US-Sanktionsgesetze gelten auch extraterritorial und werden entsprechend durchgesetzt. Die Blocking-Verordnung soll die EU-Firmen vor der Vollstreckung von US-Sanktionsstrafen schützen. Sie verbietet, US-Sanktionsrecht zu achten und verspricht bei Einbußen (etwa durch Strafen gegen US-Niederlassungen, Absatzverbote) Schadenersatz. Anlass für die Verordnung von 1996 waren US-Sanktionen gegen Kuba, Libyen und den Iran, welche Europa nicht einhalten wollte. Damals ging es freilich um kleinere Geschäftsumfänge als heute. Die EU klagte vor der Welthandelsorganisation WTO und die USA gaben nach. Das Abwehrgesetz wurde also nie in der Praxis getestet. Außerdem nutzt es einem Unternehmen wenig, wenn es aufgrund eines Sanktionsverstoßes auf einer der ominösen schwarzen Listen landet und anschließend in den USA keine Geschäfte mehr tätigen kann. Was wird sanktioniert? Die derzeit bestehenden US-amerikanischen Sanktionen schränken den Handel mit Gütern mit Ursprung USA stark ein. Unter anderem sind Dollar-Transaktionen mit dem Iran untersagt. Iranische Organisationen wie z. B. die berüchtigte Republikanischen Garden, die bis zu einem Viertel der iranischen Volkswirtschaft kontrollieren, sind sanktioniert. Zudem bestehen Sanktionen bezüglich des iranischen Raketen-Programms. Die am 6. August respektive 4. November 2018 wieder in Kraft tretenden Sanktionen wurden vom US-Finanzministerium in einer detaillierten Erklärung veröffentlicht: https://www.treasury. gov/resource-center/sanctions/Programs/ Documents/jcpoa_winddown_faqs.pdf In der EU bleibt die rechtliche Situation vorerst unverändert. Der Handel mit dem Iran ist grundsätzlich frei. Es gelten aber folgende Wirtschafts- und Finanzsanktionen: • proliferationsbezogene Sanktionen zur Verhinderung der Verbreitung von Atomwaffen • das Waffenembargo § 690 AWV • die Verordnung (EU) Nr. 359/2011 (Menschenrechte) Risikomanagement stärken Was können Unternehmen tun, um regelkonform zu exportieren? Sie müssen auf jeden Fall bei jeder Verkaufsanfrage oder Akquise- Adresse eine Sanktionslistenprüfung vornehmen. Hier ist es ratsam neben den nationalen, EU und UN-Sanktionslisten auch die US-amerikanischen Listen zu beachten. Wer gegen personen- bzw. organisationsbezogene Sanktionslisten verstößt, läuft Gefahr, selbst auf einer der „Schwarzen Listen“ zu landen. Des Weiteren sind eine sorgfältige
Klassifizierung und Abklärung des Warenursprungs für alle Güter, die in den Iran exportiert werden sollen, unerlässlich. Besondere Aufmerksamkeit sollten Firmen dem US Reexport-Kontrollrecht schenken, da dieses extraterritoriale Geltung hat. Unternehmen, die US-Waren kaufen und weitervertreiben, in ihre Produkte einbauen oder US-Technologien verwenden, müssen genau prüfen, ob sie sich bei Exporten in den Iran nicht strafbar machen. Ferner ist zu beachten, dass gewisse Produkte mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use-Güter) auch in der EU einer Embargo-Verordnung unterliegen. Anschließend sollte eine Prüfung des Endverwendungszwecks vorgenommen und ggfs. eine Ausfuhr- und Durchfuhrgenehmigung eingeholt werden. Wie bekomme ich mein Geld? Seit 2016 ist es in der EU wieder möglich, Exportkreditgarantien und Versicherungen für kurz- oder mittelfristige Geschäfte mit iranischen Firmen abzuschließen. Seit Aufkündigung des JCPOA seitens der USA weigern sich allerdings viele Banken, ihre Kunden bei Geschäftsaktivitäten im Iran zu unterstützen. Zahlreiche Großbanken haben auch zwischen 2016 und 2018 keine Irangeschäfte finanziert. Bei Zahlungsverkehren über iranische Banken können ebenfalls Probleme auftreten. Des Weiteren bestehen Versicherungsrisiken, vor allem für Firmen mit Versicherern, die auf US-Rückversicherer angewiesen sind. Es könnte hier bei Schäden in iranischen Gewässern oder auf iranischem Boden Deckungslücken geben. US-Versicherer dürfen weder Warentransporte für den Iran noch Verkehrsträger, die dafür eingesetzt werden, versichern. Mehr Sicherheit mit IT-Lösung In Anbetracht der Komplexitäten von Geschäften mit iranischen Firmen empfiehlt es sich selbst für KMU, sich auf eine SaaS IT- Lösung mit top-aktueller Datenbank zu stützen. Diese hilft bei der Suche nach der richtigen Zolltarifnummer und Exportkontroll- Güterlistennummer sowie Sanktionslistenprüfungen. Innovative, ausgefeilte Systeme informieren Unternehmen außerdem, welche Vorschriften bei der Ausfuhr aus der EU und der Einfuhr in den Iran zu beachten, welche Dokumente notwendig und wie hoch die Zoll- und Mehrwertsteuersätze sind. Sie zeigen dem Nutzer auch, wo für ihn als Industrie- und Handelsunternehmen oder Logistikdienstleister Risiken bestehen. Und sie dokumentieren firmeninterne Exportkontrollen für Behördennachfragen. Ferner lassen sie sich bei Bedarf in CRM, ERP- und Logistik-Systeme integrieren. (AM)
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LOGISTIK express Ausgabe 4/2020. „Wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun, sondern auch für das, was wir nicht tun.“
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UMWELT JOURNAL Mediadaten 2021: Medienkonzepte für Partner aus Industrie, Wirtschaft und Organisationen zu den Themen Klima, Umwelttechnik, Energie und Abfallwirtschaft, Mobilität und Green Finance. Erscheinungstermine für das Fachmagazin 2021, alle Formate. ANZEIGEN - PRESSESERVICE - NEWSLETTER - ABOS - ANBIETERVEREICHNIS - UNTERNEHMENSPROFIL - VIDEOS - ADVERTORIAL
UMWELT JOURNAL 2020-4 Themen dieser Ausgabe sind: Luftqualität digital verbessern, Zukunftsthema Wasserstoff, OMV und Verbund setzen auf Photovoltaik, Ausbildung zum Umwelttechniker, Sanieren mit Naturbaustoffen, Energieverbrauch in historischen Gebäuden senken, Krisenbewältigung - gewusst wie; Ausbildungen & Seminare, Bibliothek; Veranstaltungen: EPCON, Recy & DepoTech, POLLUTEC
Die Themen von UMWELT JOURNAL Nr. 6/2020 sind: 02 Termine & Events 03 Editorial, Impressum, Inhalt 04 Aktuelles 06 Technische Regenwasserfilter 10 EU-Green Deal für Batterien 14 AWES 2020 – Rückblick 16 Recycling von Rotorblättern 18 Antrieb für die Azimut-Steuerung 20 Recy & DepoTech 2020 22 Qualität beim Recycling 24 Mobilitätswandel ist Haltung 26 Interview: Ute Teufelberger, BEÖ 28 INNIO mit 1-MW-Großgasmotor 30 Heinzel Energy und ECO-TEC 32 Ausbildungen, Seminare, Partner 33 Kommentar: 5 Erkenntnisse aus 2020 34 Ausblick UMWELT JOURNAL 2021 35 Sonderausgaben für 2021
Themen dieser Ausgabe sind: Energiebilanz von Photovoltaikanlagen - POLLUTEC 2020 online - Recy & DepoTech 2020 online - Regenabfluss von Verkehrsflächen - 15. CSR-Tag Nachbericht - Staatspreis Unternehmensqualität - Nachhaltige Immobilien - Brennstoffzelle wird noch Zeit brauchen - ARA fürchtet um kleine Betriebe - EsKorte: Sensorgestützte Stoffstromüberwachung für Kunststoffabfälle - Seminare, Prüfungen, Ausbildungen - Bibliothek
UMWELT JOURNAL 2020-3 Themen dieser Ausgabe sind: Einwegpfand auf Kunststoffflaschen, Stromspeicher fürs Gewerbe, Klimagemeinde Traiskirchen, Neptun Wasserpreis, Windpark Wild, Regenwasser als Ressource, Unternehmen für Klimaschutz, Staatspreis Unternehmensqualität; Veranstaltungen: BLUE FAIR, EPCON, Recy & DepoTech, POLLUTEC
UMWELT JOURNAL 2/2020 (veröffentlicht: 30.04.2020) Themen: FEMtech-Expertin des Monats, Ende der Kohlekraft in Österreich, Rekordjahr für Windkraft, Photovoltaik-Ausbau in Österreich, Post fährt mit Solar-Lkw, E-Mobilität in Österreich, Kreislaufwirtschaft, Regenwasser versickern, Pellets speichern, Umwelttechniker gesucht, Condition Monitoring Systeme (Dekanterzentrifugen), Modernes Wohnen, Bibliothek, Ausbildungen, Seminare.
UMWELT JOURNAL 1/2020 (veröffentlicht: 31.01.2020) Themen: Kreislaufwirtschaft, IFAT 2020, Energiesparmesse Wels, Bauen & Energie Wien, E-world Essen, Regierungsprogramm Österreich - Umwelt, Living Standards Award 2020, Abfallentsorgung, Gasturbinen, Bibliothek, Personalia, Seminare.
In BUSINESS+LOGISTIC 6/2020 verschaffen wir Ihnen einen Überblick über die Situation in Wirtschaft & Logistik während der Corona-Krise. Dabei wird klar, dass nicht alle Teile der Wirtschaft in der DACH-Region gleichermaßen betroffen sind. Das Bild, das sich bietet ist sehr heterogen. Zudem sind die Transformationsprozesse, welche die Märkte jetzt erleben, zwar von der Corona-Krise befeuert, haben jedoch schon vor beinahe einem Jahrzehnt eingesetzt. Lesen Sie dazu auch das Interview mit Roland Seebacher, Geschäftsführer des Intralogistikspezialisten BITO Austria.
In der Ausgabe BUSINESS+LOGISTIC 4/2020 befassen wir uns mit den Gewinnern des IFOY-Award und stellen diese vor. Interessenten für Logistik-Automationslösungen der Premium-Klasse kommen hier voll auf ihre Kosten.
Liebe Freunde von BUSINESS+LOGISTIC. Die neue Ausgabe BUSINESS+LOGISTIC 2/2020 widmet sich ganz den Auswirkungen der Corona-Krise. Wir geben einen Überblick darüber, was auf Europa als Okonomie im allgemeinen und die Ökonomien in Deutschland und Österreich im besonderen zukommt. Wir behandeln die wesentlichen Gründe, weswegen diese Krise in Europa überhaupt so dramatisch werden konnte und denen medial kaum Beachtung geschenkt wird: Die Nationalstaaterei der Regierungen und damit ihre geringe Bereitschaft zur Kollaboration. Die Logistikwirtschaft ist, ebenso wie viele andere Branchen, von den Shutdowns der Nationalstaaten hart getroffen. Dennoch sehen ihre Macher optimistisch der Zukunft entgegen. Lesen Sie in exklusiven Interviews in unserem HJS SPECIAL CORONA , wie die CEOs (vom Großkonzern bis zum KMU) in der DACH-Region mit der Krise fertig werden, welche Akzente sie setzen und wohin für sie die Reise geht. Lesen Sie aber auch, welche Knackpunkte es für sie zu bewältigen gilt. Darüber hinaus gibt es aber auch tolle Best Practise-Beispiele für den Erfindungsreichtum der Unternehmen, Lösungen für die Gesellschaft zu kreieren. Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei der Lektüre, Ihr BUSINESS+LOGISIC-Team HaJo Schlobach (Herausgeber und Chefredakteur)
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Handel im Wandel. Lesen Sie TRENDS zu E-Commerce Logistik.
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Zusammenfassung der letzten 10 Jahre von unserem Redakteur Peter Baumgartner. Wirtschaft, Handel, E-Commerce, Industrie 4.0, Digitalisierung, Job Karriere und Transportlogistik mit Fokus auf die Nasse Logstik - Binnenschifffahrt.
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