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LOGISTIK express Fachzeitschrift | 2018 Journal 3

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LOGISTIK express 3/2018 | S54 etc.) seien zu schwammig und würden unterschiedlichen rechtlichen Interpretationen in den Mitgliedstaaten Vorschub leisten. Die Rechtsunsicherheit werde Forschung und Entwicklung im Bereich Cyber Security sowie intelligenter Infrastrukturen (Intelligente Energie-, Wasser- und Gasversorgung, Intelligente Verkehrskonzepte, Industrieller Anlagenbau und E-Health) eventuell behindern. In allen diesen Bereichen wird Sicherheits- und Überwachungstechnologie zur Datenanalyse, Steuerung und Ferndiagnose eingesetzt. Aber auch After-Sales-Services und Reparaturen per Ferndiagnose seien betroffen. Wäre die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie sogar gefährdet? Zudem müsste bei den nationalen Genehmigungsbehörden und Ämtern das Fachpersonal aufgestockt werden, um eine zügige Genehmigungspraxis zu gewährleisten. Insgesamt würden die Vorschläge die Schaffung eines gemeinsamen digitalen Marktes (Digital Single Market) sowie die Digitalisierung der Zollsysteme und Exportkontrollen in Europa eher behindern als fördern. Es wird auch bezweifelt, ob den Menschenrechten so wirklich ein Dienst erwiesen wird. Bestehende Gesetze Seit Ende 2013 ist Software zur Angriffserkennung (Intrusion Software) Bestandteil der regulierten Güter im Rahmen des Abkommens zur Exportkontrolle von konventionellen Waffen und doppelverwendungsfähigen Gütern und Technologien (Wassenaar-Abkommen). Diesem sind mittlerweile 41 Staaten beigetreten. Es wurde 1996 als Ersatz für das aus den Zeiten des kalten Kriegs stammende COCOM-Abkommen verabschiedet. Ziel war die Regulierung des Handels sowie die Eingrenzung der Verbreitung konventioneller Rüstungsgüter. 2009 wurde das Regelwerk um den Bereich der Dual-Use-Güter erweitert. Die Umsetzung des Abkommens liegt in der Verantwortung jedes Mitgliedsstaates, der unabhängig entscheidet und eigenständig Kontrollziele, Verfahren und Prioritäten definiert. Damit fehlt dem Abkommen eine rechtliche Verbindlichkeit. Die unterschiedlichen nationalen Regelungen bilden keine einheitliche Bewertungsund Rechtsgrundlage. Die Kontrollkriterien des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterscheiden sich je nach Zielland eines geplanten Exports. Exporte in EU-Mitgliedsstaaten, NATO-Staaten oder Staaten mit einem ähnlichen Status werden generell genehmigt, sofern nicht besondere politische Gründen dagegen sprechen. Exporte in andere Staaten werden grundsätzlich in Frage gestellt und mit Blick auf den potentiellen Käufer, den möglichen offenen und versteckten Einsatzzweck sowie die politische Lage und Stabilität im Zielland geprüft. Fokus Sicherheitspolitik Seit der Entdeckung der Schadsoftware Stuxnet ist der Cyberspace in den Fokus der internationalen Sicherheitspolitik gerückt. Während Staaten zunehmend die neue Domäne in ihre Sicherheits- und Militärdoktrinen aufnehmen, verdeutlichen Vorkommnisse wie der Sony- oder Maersk-Hack die Verwundbarkeit von IT-Systemen in allen Wirtschaftsbereichen und die mangelnden Vorkehrungen in Unternehmen im Bereich Cyber Security. Internationale Bemühungen um die Etablierung verbindlicher Regeln für das staatliche und militärische Agieren im Cyberspace werden durch ein fehlendes gemeinschaftlich akzeptiertes Verständnis des Themas oder der Definition von Begrifflichkeiten erschwert. Fazit Die Dual-Use-Verordnung in der EU soll zum Schutz von Menschenrechten erweitert und verschärft werden. Neu unterliegen auch Exporte von Cyber-Überwachungstechnologien, die zur „internen Repression im Zielland“ genutzt werden können, einer Genehmigung. Die neue VO zwingt zu vielen Einzelprüfungen mit sensiblen politischen Bewertungen. Wie dies im Rahmen eines Compliance-Management-Systems in Unternehmen umgesetzt werden kann, ist noch unklar. Lieferungen von Software und Elektronik für unkritische Infrastruktur, industrielle Fertigung und in unkritische Länder könnten sich durch die neuen, eventuell langwierigen Exportkontrolluntersuchungen aber zukünftig verzögern. (RED)

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