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LE-5-2024-Handel-Distanzhandel

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LOGISTIK express Journal Handel & Distanzhandel LE-5/2024 Inhaltsverzeichnis: Bilanz österreichischer Einzelhandel // Deutschland fällt zurück // Handelsverband bekräftigt Warnung der AGES vor Fernost-Plattformen // Shopper recherchieren vor dem Kauf // Die Zukunft des Handels // Austrian Retail Innovation Awards // Handel leidet unter Zollvorschriften // Recommerce-Markt gewinnt an Bedeutung // Klimaschutz durch Retourenmanagement // GXO veröffentlicht Global Beauty Report // Retourenbetrug - Maßnahmen zur Bekämpfung falscher Reklamationen // Komplexität im E-Commerce Fulfillment // Wohin steuert die Lebensmittellogistik? // Lebensmittel-Kennzeichnung irreführend // Sofort-Lieferungen im Einzelhandel // Online-Supermarkt feiert Geburtstag 50 Verlust statt Gewinn am Black Friday? // Internet-Betrug im Einzelhandel // Branchenprimus Amazon ärgern // Einzelhandels- & Logistikbranche Umbruch // Aufholbedarf bei Schlüsseltechnologien // Netto eröffnet im Loop5 // dm freut sich über Kundenzuspruch // IKEA Österreich legt zu // KI-Projekte beginnen mit Readiness-Check // Arbeitsmarkt-Kompass

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LOGISTIK-EXPRESS.COM LE 5/2024 | S42Handel & DistanzhandelLebensmittel-Kennzeichnung in der EUoft irreführendDie Verbraucher können bei den vielen Angabenauf Lebensmitteln leicht den Überblick verlieren,kritisieren EU-Prüfer. Die Lebensmittelkennzeichnungsoll helfen, beim Einkaufen fundierteEntscheidungen zu treffen. REDAKTIONDie europäischen Verbraucher würdenjedoch mit immer mehr Versprechen,Logos, Slogans, Gütesiegeln und Bewertungenbombardiert, die nichtnur verwirrend, sondern geradezu irreführendsein können.Etiketten enthalten Informationen über Inhaltund die Eigenschaften von Lebensmitteln. Oftsollen sie auch durch die Betonung angeblicherVorteile wie "gesund", "Bio" oder "glutenfrei" Produkteattraktiver machen. Die EU-Vorschriftenstellten nach Einschätzung der Prüfer zwar sicher,dass die Etiketten grundlegende Informationenfür die Verbraucher enthielten, was ein guterAusgangspunkt sei. Sie stießen jedoch auch aufeine Reihe besorgniserregender Lücken in denRechtsvorschriften sowie Probleme bei Kontrollenund Sanktionen."Anstatt Klarheit zu schaffen, führen Lebensmitteletikettenoft zu Verwirrung; es gibt hunderteverschiedene Kennzeichnungssysteme, Logosund Werbeversprechen, die die Käufer entschlüsselnmüssen", so Keit Pentus-Rosimannus,das für die Prüfung zuständige Mitglied des EuropäischenRechnungshofs. "Die Unternehmenlegen bei den Angaben auf den Verpackungengroße Kreativität an den Tag. Die EU-Vorschriftenhalten mit dem sich ständig entwickelndenMarkt jedoch nicht Schritt, sodass rund 450Millionen Europäische Verbraucher vorsätzlichoder unbeabsichtigt irreführenden Botschaftenausgesetzt sind."Tatsächlich, so die Prüfer, könnten die lückenhaftenEU-Rechtsvorschriften der Täuschungder Verbraucher Vorschub leisten. So ermöglichtenes die EU-Vorschriften, selbst auf Produktenmit hohem Fett-, Zucker- oder Salzgehaltnährwert- und gesundheitsbezogene Vorteilehervorzuheben. Beispielsweise könnten zuckerhaltigeProdukte wie Energieriegel als High-Protein-Produkte beworben werden. Auch würdenVerbraucher zunehmend mit von keinerleiVorschriften regulierten Angaben zu angeblichgesundheitsfördernden Eigenschaften pflanzlicherStoffe konfrontiert. Dazu gehörten Aussagender Art "setzt neue Energien frei" oder"verbessert die körperliche Leistung", auch wenndiese wissenschaftlich nicht belegt seien.Einige Verbraucher könnten sich durch dieKennzeichnung sogar benachteiligt fühlen. Somüssten sich Lebensmittelallergiker mituntermit übervorsichtigen Allergenwarnungen undvagen Aussagen wie "kann … enthalten" auseinandersetzen.In der Praxis schränke diesihre Auswahlmöglichkeiten ein. Vegetarier undVeganer seien besonders betroffen: Die Nutzungder Aufschrift "vegan" oder "vegetarisch" seinicht reglementiert, da es keine EU-weite Definitionfür solche Erzeugnisse gebe.Angaben zum Nährwert auf der Vorderseite vonVerpackungen wie Nutri-Score, NutrInform undKeyhole würden nicht in allen EU-Ländern genutzt,da sich keins der Systeme durchgesetzthabe. Standardisierte Vorschriften könnten denVerbrauchern jedoch dabei helfen, gesündereLebensmittel zu erkennen, und möglicherweiseernährungsbedingten Krankheiten vorbeugen.Stattdessen habe in den EU-Ländern das Nebeneinanderverschiedener Systeme mit jeweilsunterschiedlicher Aussage und Zielsetzung genauden gegenteiligen Effekt: die Verbraucherzu verwirren, anstatt ihnen als Orientierung zudienen.Diese Tendenz werde durch die Flut freiwilligerLabels, Logos und Angaben, die die Verbraucherzum Kauf verleiten sollen, noch verstärkt.Dazu gehörten sogenannte "Clean Labels" überdas Fehlen bestimmter Inhaltsstoffe (z. B. "anti-

biotikafrei") und nicht zertifizierte Eigenschaftenwie "frisch" oder "natürlich", aber auch eine breitePalette umweltbezogener Aussagen, die Greenwashinggleichkämen. Mit den aktuellen Vorschriftenkönnten solche Praktiken nicht unterbundenwerden, bedauern die Prüfer.Die Aufklärung der Verbraucher scheine, wie diePrüfer feststellten, trotz dieser Kritik keine hoheDringlichkeit zu besitzen. Die EU habe zwischen2021 und 2025 nur rund 5,5 Millionen Euro fürSensibilisierungskampagnen zur Lebensmittelkennzeichnungzur Verfügung gestellt, und dieEU-Länder hätten solche Kampagnen nur sporadischdurchgeführt. Zum Beispiel werde die aufProdukten vorgeschriebene Datumsangabe vonden Verbrauchern oft nicht richtig verstanden,da der Unterschied zwischen dem Verfalls- unddem Mindesthaltbarkeitsdatum nicht klar sei.Lebensmittelunternehmen könnten außerdemschwache Kontrollen und Sanktionen ausnutzen.Bei vorgeschriebenen Angaben funktioniertendie Kontrollen in der Regel zwar gut. FreiwilligeAngaben wie nährwert- und gesundheitsbezogeneAngaben oder der Online-Verkauf vonLebensmitteln (der seit der Pandemie erheblichzugelegt hat) würden jedoch – wenn überhaupt– nur selten überprüft, und Websites außerhalbder EU entzögen sich fast jeglicher Kontrolle.Zudem seien die bei Verstößen verhängtenBußgelder nach Ansicht der Prüfer häufignicht abschreckend, wirksam oder verhältnismäßig.In der EU werden die Verbrauchernzur Verfügung gestellten Informationenüber Lebensmittel durch eine Reihe allgemeinerVorschriften geregelt. Dazu gehörendie Verordnung über das allgemeine Lebensmittelrechtvon 2002, die Verordnung übernährwert- und gesundheitsbezogene Angabenvon 2006 und die Verordnung betreffend dieInformation der Verbraucher über Lebensmittelvon 2011 (Lebensmittel-Informationsverordnung).Außerdem gibt es eine Reihe spezifischerVorschriften, in denen Anforderungenfür bestimmte Lebensmittel (Wein, Eier, Honig,Olivenöl, Lebensmittel für Kleinkinder usw.) festgelegtsind.Die EU definiert "Etiketten" als "alle Aufschriften,Marken- oder Kennzeichen, bildlichen oderanderen Beschreibungen, die auf die Verpackungoder das Behältnis des Lebensmittels geschrieben,gedruckt, geprägt, markiert, graviertoder gestempelt werden bzw. daran angebrachtsind". Der Sonderbericht 23/2024 "Lebensmittelkennzeichnungin der EU: Verbraucher könnenvor lauter Informationen den Überblick verlieren"ist auf der Website des Europäischen Rechnungshofabrufbar. (RED)

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