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LE-5-2020

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LOGISTIK express Ausgabe 5/2020

LOGISTIK express

LOGISTIK express 5/2020 | S26 zu sorgen und ein Paket geeigneter Instrumente für die Vorausschau und das gemeinsame Krisenmanagement zu entwickeln. Ziel ist eine EU-Zollunion, ein gemeinsames System von Zöllen auf Waren von außerhalb der EU, keine Zölle und keine Zollkotrolle an den Binnengrenzen zwischen den EU-Mitgliedsstaaten. In einem ersten Schritt konzentrieren sich die Maßnahmen vor allem auf die Gewährleistung einer besseren Verfügbarkeit und Nutzung von Daten und Datenanalysen für Zollzwecke, sowie auf eine intelligente, risikobasierte Überwachung der Lieferketten. Die Maßnahmen werden in vier Kategorien eingeteilt: • Risikomanagement: Dieser Aspekt ist von entscheidender Bedeutung für Zollkontrollen, da die Zollbehörden angesichts der erheblichen Mengen von Waren, die in das Zollgebiet eingeführt und aus diesem ausgeführt werden, nicht immer jede einzelne Ware prüfen können; außerdem muss gleichzeitig eine Erleichterung des rechtmäßigen Handels gewährleistet sein. • Management des elektronischen Handels: Der elektronische Handel ist zu begrüßen, da er für Unternehmen – insbesondere KMU – und Verbraucher von Nutzen ist; ihn zu erleichtern ist ein Eckpfeiler der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt. Die Steuerund Zollbehörden haben jedoch erhebliche Schwierigkeiten, die Einhaltung der Steuerund Zollvorschriften bei online erworbenen Waren zu gewährleisten. Die durch das EU MwSt. Paket eingeleiteten Maßnahmen werden evaluiert, der One-Stop-Shop (OSS) soll erweitert, eine unionseinheitliche Kennung der Steuerpflichten (verbindliche Einführung des Import-OSS für Drittstaatenverkäufer) eingeführt werden. • Förderung der Compliance: Die Stärkung und Erleichterung der Compliance ist von entscheidender Bedeutung, um Zollressourcen freizusetzen, damit die Zollbehörden sich auf verdächtige Warenbewegungen konzentrieren können. Ein System, bei dem vertrauenswürdigen Wirtschaftsbeteiligten im Gegenzug für die Einhaltung der in den Zollvorschriften der EU festgelegten Kriterien Vorteile gewährt werden, besteht bereits und wird in hohem Umfang genutzt; es bedarf jedoch einer besseren Verwaltung, um Missbrauch zu verhindern. • Geschlossenes Vorgehen der Zollbehörden: Die Mitgliedstaaten arbeiten zwar bereits in vielen Bereichen zusammen, um aber die Umsetzung der Kernprioritäten des Zolls zu gewährleisten, ist eine breitere und stärker operativ ausgerichtete Zusammenarbeit der Zollbehörden auf thematischer oder geografischer Grundlage erforderlich. Außerdem bedarf die Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden und anderen nationalen Behörden einer Verbesserung, und die EU muss in Zollangelegenheiten auf internationaler Ebene als geschlossene Einheit auftreten. Die Ungleichgewichte zwischen den Mitgliedstaaten bei Zollkontrollen müssen beseitigt werden, indem insbesondere sichergestellt wird, dass alle Mitgliedstaaten über ausreichende, gut ausgebildete Humanressourcen sowie eine moderne und zuverlässige Zollkontrollausrüstung verfügen. (WT) Der logistic-natives e.V. ist das internationale Netzwerk für Logistik und Infrastruktur im modernen Handel. Herzlich gerne laden wir sie ein, sich aktiv bei den logistic-natives einzubringen. Für weitere Informationen steht Ihnen der Geschäftsführer Florian Seikel, E-Mail: florian.seikel@logistic-natives.de sehr gerne zur Verfügung.

EU MwSt. Paket Am 30. September veröffentlichte die Kommission Erläuterungen zu den neuen E-Commerce-Vorschriften für die Mehrwertsteuer. BEITRAG: WALTER TREZEK Die Erläuterungen enthalten ausführliche Erklärungen und Richtigstellungen zu diesen neuen Regeln, einschließlich praktischer Beispiele zur wie die gesetzlichen Vorgaben anzuwenden sind, wenn Sie etwa ein Lieferant sind, oder eine elektronische Schnittstelle (z.B. Marktplatz, Plattform) betreiben, die an E-Commerce-Transaktionen beteiligt ist. Diese Erläuterungen sollen Online-Unternehmen und insbesondere KMU helfen, ihre Mehrwertsteuerpflichten zu verstehen, die sich aus grenzüberschreitenden Lieferungen an Verbraucher in der EU ergeben. Die von der Generaldirektion Steuern und Zollunion der Europäischen Kommission entwickelten Erläuterungen zur Mehrwertsteuer werden in Kürze in alle offiziellen EU-Sprachen sowie in Chinesisch und Japanisch übersetzt. Die Erläuterungen werden von der Aktualisierung des Leitfadens für den One-Stop-Shop und von Leitlinien im Zollbereich begleitet. Mehr als 400 Kommentare wurden von EU Interessenträgern eingereicht und werden derzeit geprüft. Das Zollleitliniendokument wird derzeit abschließend überarbeitet. Aufgrund der praktischen Schwierigkeiten, die durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie entstehen, wird die Anwendung der neuen E-Commerce-Vorschriften für die Mehrwertsteuer (s.g. EU-MwSt. Paket) um sechs Monate verschoben. Daher gelten die Vorschriften ab dem 1. Juli 2021 anstelle des 1. Januar 2021, so dass die Mitgliedstaaten und Unternehmen zusätzliche Zeit für die Vorbereitung haben und es zu einer einheitlichen, flächendeckenden Einführung in der gesamten EU kommen kann. Die Europäische Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, die Mehrwertsteuerpflichten für Unternehmen, die grenzüberschreitende Verkäufe von Waren oder Dienstleistungen (hauptsächlich online) an Endverbraucher tätigen, zu vereinfachen und sicherzustellen, dass die Mehrwertsteuer auf solche Lieferungen korrekt an den Mitgliedstaat gezahlt wird, in dem die Lieferung erfolgt, dem Grundsatz der Besteuerung im Bestimmungsmitgliedstaat folgend. Die Kommission schlug in zwei Schritten EU-Rechtsvorschriften in diesem Bereich vor. Die ersten Maßnahmen traten 2015 in Kraft und betrafen Telekommunikation, Rundfunk und elektronische Dienste für Verbraucher. Das zweite Maßnahmenpaket wurde vom Rat im Dezember 2017 verabschiedet und hat die Vereinfachungen auf den Fernabsatz von Waren, sowie auf alle Arten von grenzüberschreitenden Dienstleistungen für Endkunden in der EU ausgeweitet. Die letztgenannten Maßnahmen, auch als „EU Mehrwertsteuer Paket“ bezeichnet, gelten ab dem 1. Juli 2021. (RED) WALTER TREZEK VICE-CHAIR ELOGISTICS-WORKING GROUP ECOMMERCE EUROPE CHAIRMAN OF THE UPU CONSULTATIVE COMMITTEE (CC) UND EXPERTE DES LOGISTIC-NATIVES E.V.

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