MANAGEMENT Neue Regeln zum Schutz von Know-how Die Verabschiedung einer EU-Richtlinie steht kurz bevor – mit weitreichenden Folgen. In einer zunehmend verzweigten Wirtschaft – zu denken ist etwa an die vielen Entwicklungskooperationen zwischen Zulieferern und Herstellern in der Automobilindustrie – haben Unternehmen schon jetzt ein vitales Interesse, sich einem effektiven Schutz ihres Know-hows zu widmen. Das Thema wird zukünftig aber noch wichtiger werden: Die EU bereitet nämlich eine weitreichende Reform der Rechtslage vor. Schon in wenigen Monaten wird voraussichtlich die „Richtlinie über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen“ in Kraft treten. IN SCHON WENIGEN MONATEN WIRD DIE „RICHTLINIE ÜBER DEN SCHUTZ VER- TRAULICHEN KNOW- HOWS UND GESCHÄFTS- INFORMATIONEN“ IN KRAFT TRETEN. Dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen schenken viele Unternehmen leider oft nicht genügend Beachtung. Dabei kann die Bedeutung, die vertrauliches Know-how für die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens hat, gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Gerade in der Logistikbranche spielen oft Informationen eine zentrale Rolle, die nicht als geistiges Eigentum (z. B. Patent oder Urheberrecht) geschützt sind, die aber als Geschäftsgeheimnisse für den Erfolg eines Unternehmens entscheidende Bedeutung haben. Beispiele sind etwa Pläne, Daten und Konzepte für Transportdienstleistungen, Auftragsabwicklungen, Warehouse-Management oder Supply Chain Management, aber auch Kundenlisten, Marktdaten und Unternehmensstrategien. Diese Richtlinie hat gerade für die Rechtslage in Deutschland und Österreich weitreichende Folgen, z. B. bei den Voraussetzungen des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen: So sollen zukünftig nur noch solche Informationen rechtlich geschützt sein, bei denen sich ein Unternehmen aktiv um Geheimhaltung bemüht. Die Informationen müssen – so der Wortlaut des Richtlinienentwurfs – „Gegenstand von den Umständen entsprechenden angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen“ sein. Das bedeutet: Um überhaupt in den Genuss eines rechtlichen Schutzes seines Know-hows zu kommen, muss der Inhaber der vertraulichen Information nachweisen können, dass er ausreichende Schritte unternommen hat, um die Information tatsächlich vertraulich zu halten. Dieses Erfordernis ist dem deutschen und dem österreichischen Recht bislang fremd. Derartige Schutzmaßnahmen können z. B. physische Zugangsbeschränkungen sein, Passwörter, die Kennzeichnung als „vertraulich“, die Begrenzung der Mitwisser oder die Überprüfung ausscheidender Mitarbeiter. Erhebliche Bedeutung hat das Vertragsmanagement, also z. B. effektive und wirksame Geheimhaltungsklauseln in Arbeitsverträgen und in Vereinbarungen mit (potentiellen) Geschäftspartnern. Solche Maßnahmen sind 52 LOGISTIK express 4|2015
schon jetzt dringend zu empfehlen, um den effektiven Schutz von Unternehmens-Knowhow zu gewährleisten. Nach der zukünftigen Rechtslage werden sie unverzichtbar sein. Neben diesen verschärften Anforderungen und einigen Problemen bei den vorgesehenen Ausnahmeregelungen bringt der Entwurf der Richtlinie aber auch viel Gutes. So werden die Vorgaben aus Brüssel den Gesetzgeber zwingen, endlich eigenständige Regeln zum Know-how-Schutz zu schaffen. In Deutschland und in Österreich bestehen die Regelungen zu Geschäftsgeheimnissen bisher nur aus wenigen Straftatbeständen. Die Richtlinie nähert den Schutz von Know-how nun stark dem Schutz gewerblicher Schutzrechte (also z. B. Marken und Patenten) an, mit ausdrücklich geregelten Rechtsbehelfen wie Unterlassungs-, Vernichtungs-, Rückrufsund Schadensersatzansprüchen. Zudem müssen die Mitgliedstaaten Regelungen vorsehen, die eine Geheimhaltung vertraulicher Informationen auch während eines Gerichtsverfahrens sicherstellen, einschließlich der Beschränkung des Zugangs zu Dokumenten und Gerichtsverhandlungen – in diesem Ausmaß ein Novum, insbesondere für das deutsche Prozessrecht. Wie geht es nun weiter? Rat und Parlament haben jeweils einen Änderungsvorschlag zum ursprünglichen Entwurf der Kommission unterbreitet. Derzeit laufen – wie üblich – informelle Verhandlungen zwischen Rat und Europäischem Parlament, die den Gesetzgebungsprozess beschleunigen sollen. Für den 24. November 2015 ist die Erste Lesung im Parlament geplant. Es ist daher damit zu rechnen, dass die Richtlinie im Laufe der ersten Jahreshälfte 2016 in Kraft tritt. Die Mitgliedstaaten müssen sie anschließend in nationales Recht umsetzen. Spätestens jetzt sollte dem Knowhow-Schutz also gesteigerte Aufmerksamkeit geschenkt werden. (LG) GREGOR NIKOLAS INDEX: CMS HASCHE SIGLE www.cms-hs.com Mit wenigen Klicks: Werden Sie Teil unseres neuen B2B-Netzwerks! b2b.logistik-express.com Finden Sie Betriebe nach Namen / Standort / Kategorie / Firmen / Kontaktdaten. Speziell auch für Messen geeignet! B2B Betriebssuche / Matchfinder ... LOGISTIK express 4|2015 53
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