LOGISTIK express 3/2023 | S24 TRANSPORTLOGISTIK Digitalisierung der Warenzustellung - ohne Daten vorab geht bald nichts Weitgehend ignoriert von mittelständischen Einzelhandelsunternehmen und Dienstleistern schreitet die Erarbeitung der gesetzlichen Grundlagen und der Standardisierung der Datenformate für den Einzelhandel und die damit verbundene Logistik voran. BEITRAG: WALTER TREZEK Seit dem 1 Jänner 2021 müssen die nationalen Postuniversaldienstleister, nach den Vorgaben der 192 Mitgliedsstaaten des Weltpostvereins (darunter alle EU-Mitgliedsstaaten), im grenzüberschreitenden Postversand, Daten vorab zu jeder Warensendung in Echtzeit auszutauschen. Einen gleichen Datensatz verlangt die EU seit dem 1 Juli 2021 für Warensendungen beim Import in die EU. Dieser Datensatz wird für die Einhebung der Einfuhrumsatzsteuer verwendet. Nach den Verschlägen der Europäischen Kommission („VAT in the digital age“) soll was zurzeit für den Import in die EU gilt, auf Sendungen in der EU selbst, und nach dem Willen der Mitgliedsstaaten auch national eingeführt werden – damit „ohne Vorabdaten zu einer Warensendung, kein Versandt“. Was der Weltpostverein begonnen hat, wurde 2023 für Flugfracht verpflichtend Mit dem „Import Control System 2 (ICS2)“ hat die EU im März 2021 begonnen digital vorab Transportdeklarationen zur Sicherung der Transportsicherheit im Flugfrachtverkehr zwingend für Post- und Expresssendungen zu verlangen. Die dazu verpflichtend, vorabauszutauschen Daten folgten den Datenstrukturen, die Mitgliedsstaaten des Weltpostvereins in enger Abstimmung mit der Weltzollorganisation, für den Vorabdatenaustausch zu individuellen Warensendungen erarbeitet hatten (s.g. UPU Global Postal Model). Austausch von Warensendungen getrennt wird. Gleichzeit soll das Mandat gewährleisten, dass über die 27 nationalen Normungsorganisationen (in Österreich das AUSTRIAN STANDARDS) alle interessierten Experten an der Erarbeitung der technischen Spezifikationen zur Digitalisierung der postalischen Beförderungsdokumente in Europa und deren Austauschformaten mitarbeiten können. Damit wird sichergestellt, dass die Interessen der Betroffenen in der Ausgestaltung der technischen Datenformate gewährleistet ist. Elektronische Transport und Fracht Informationssysteme Mit der VO der EU zu elektronischen Transportund Frachtinformationssystemen (2020/1056) wurde der Grundlage geschaffen, allen Frachtmodalitäten zu erlauben digitale Informationen mit den 27 EU-Mitgliedsstaaten vorab authentifiziert auszutauschen. Seit 2021 werden weltweit Daten zu jeder Warensendung verpflichtend vorab ausgetauscht. Das dazu notwendige einheitliche Transportdatenmodel worden in den letzten Wochen abschließend erarbeitet. Die dazu notwendigen Implementierungs- und Umsetzungsverordnungen der Kommission werden in diesen Monaten fertig verhandelt, damit die notwendigen Digitalisierungsschritte bis Ende 2025 abgeschlossen sein können. Der logistic-natives e.V. ist ein internationales Netzwerk und ist an der Gestaltung des Marktes aktiv beteiligt. Wer mehr über die Möglichkeiten und Vorteile, die die logsitic-natives bieten, erfahren möchte, kontaktiert Florian Seikel florian.seikel@logistic-natives.com. (RED) Das ICS2 wird in diesen Wochen auf „PLACI Pre-Loading Advance Cargo Information“ für den Flugfrachtverkehr erweitert und bis 2024 auf alle Transportmodalitäten ausgeweitet. WALTER TREZEK Digitalisierung von Postbeförderungsdokumenten und Informationen – Einbindung der Betroffenen Die Europäische Kommission hat mit einem Mandat an die Europäischen Postnormung (CEN/TC331) dafür gesorgt, dass die Weiterentwicklung des einheitlichen und allen Betreibern von Postzustelldiensten offenem EU-Binnenmarktes, nicht von der weltweiten Harmonisierung der Datenstrukturen für den
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