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LE-3-2022

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LOGISTIK express Journal 3/2022

LOGISTIK express

LOGISTIK express 3/2022 | S76 Gefahrgüter Die UN Recommendations sind im Gegensatz zu den restlichen Regelwerken rechtlich nicht bindend, sie genießen aber hohe internationale Anerkennung und bilden die Grundlage für andere internationale und nationale Vereinbarungen. Nationale Regelwerke Die internationalen Vorschriften wurden in Deutschland auch in nationales Recht übernommen. Die geltenden rechtlichen Bestimmungen sind z. B. geregelt im: Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG), der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) sowie der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV). Welche Bereiche sind geregelt? Die Vorschriften im ADR, welches den Gefahrgut-Transport auf der Straße regelt, umfassen z. B. die folgenden wichtigen Bereiche: •-Kennzeichnung (am Fahrzeug sowie direkt auf der Gefahrgut-Verpackung) •.technische Anforderungen an Fahrzeug, Behälter und Tanks • Verpackung und Ladungssicherung • Dokumentation des Transports • Schulung des Fahrers bzw. der Fahrerin •.Notfallausrüstung im Fahrzeug (etwa Schutzhandschuhe, Feuerlöscher) Ähnliche Regelungen gelten analog auch für den Bahn-, Schiffs- und Flugverkehr. Do: von Kleinmengenregelung Gebrauch machen Muss nun ein Malereibetrieb, der Lacke transportiert, den umfangreichen Vorschriften des ADR genügen? Nein, denn es existieren Ausnahmeregelungen für den Transport kleiner Gefahrgutmengen. Gerade für klein- und mittelständische Betriebe ist es wichtig, darüber Bescheid zu wissen. Hierzu gibt es im ADR die sogenannte 1000-Punkte-Regelung: Je nach Menge und Gefährlichkeit der Stoffe wird ein bestimmter Punktestand errechnet. Bleibt die Ladung unter 1000 Punkten, so ergeben sich bestimmte Erleichterungen für den Transport – der Fahrer bzw. die Fahrerin benötigt z. B. keinen ADR-Schein. Für Handwerksbetriebe gelten aufgrund der „Handwerkerregelung“ weitere Befreiungen. Don’t: die eigene Rolle verwechseln Im Gefahrgutrecht sind bestimmte Rollen definiert, die jeweils mit unterschiedlichen Pflichten einhergehen: etwa die Rolle des Absenders, des Auftraggebers des Absenders, des Beförderers, des Empfängers usw. Beauftragt das Unternehmen eine Transportfirma mit dem Versand, dann ist das Unternehmen meist selbst in der Rolle des Auftraggebers des Absenders und die beauftragte Transportfirma in der Rolle des Absenders. Aber Achtung: Die Rollenverteilung kann je nach Art des Vertrags variieren: Bei einem Transport im Rahmen eines Frachtvertrags bleibt das Unternehmen z. B. selbst in der Rolle des Absenders. Don’t: Gefahrgüter unnötigerweise auf der Straße transportieren Das deutsche Gefahrgutrecht sieht vor, dass besonders gefährliche Güter – sofern möglich – nur mit Bahn oder Schifffahrt zu transportieren sind. Der Grund liegt darin, dass auf der Straße statistisch gesehen mehr Unfälle passieren als auf Schienen bzw. auf dem Wasserweg. Die Bahn gilt daher im Vergleich zum Auto als das sicherere Verkehrsmittel. Von daher ist es empfehlenswert, Gefahrguttransporte vermehrt auf die Schiene zu verlagern, sogar wenn dies per Gesetz nicht vorgeschrieben ist. Dies ist im Sinne einer klimabewussten, nachhaltigen Logistik ohnehin von Vorteil. Fazit: Internationaler Gefahrguttransport erfordert fachliche Expertise Der Transport von Gefahrgütern unterliegt, mit guten Gründen, strengen Vorschriften. Um die nationalen und internationalen Regelungen korrekt einhalten zu können, bedarf es hoher fachlicher Kompetenz. Hier kann es z. B. notwendig sein, einen externen oder internen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen. Unternehmen müssen in jedem Fall die eigene Rolle im Transportprozess kennen und die damit verbundenen Pflichten sorgfältig erfüllen. (RED)

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