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LE-3-2022

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LOGISTIK express Journal 3/2022

LOGISTIK express

LOGISTIK express 3/2022 | S24 ECOMMERCE LOGISTIK Sektorspezifischer Datenschutz für Warenzustellung Verhaltensregeln für Postdiensteanbieter um Bereich des Datenschutzes. GASTBEITRAG: LOGISTIC-NATIVES E.V. Die fortschreitende Digitalisierung des modernen Handels und die damit verbundene Warenzustellung hat zur Harmonisierung der Datenformate geführt. Neben einer eindeutigen Kennzeichnung der Sendungen beinhaltet das auch den verpflichtenden Vorabaustausch von Daten zu den Einzelhandelswaren in den Warensendungen mit der Zustelldiensten, sowie den Betreibern von unbeaufsichtigten An- und Abgabeeinrichtungen. Die Harmonisierung der Daten zu jeder Warensendung ist in der EU seit dem 1. Juli 2021 umgesetzt. Daten zu den Sendungen, die zwischen Postbetreibern im grenzüberschreitenden Postverkehr ausgetauscht werden, müssen bereits seit 1.1.2021 weltweit normierten Spezifikationen folgen. Das europäische EU-Zolldatenmodell folgt dem globalen Postdatenmodell des Weltpostvereins und gilt für alle Post-, Kurier-, Express- und Paketzustellbetreiber. Die beschriebenen Daten sind in der Regel Daten, die dem Regelungsbereich der DSGVO unterworfen sind. Personenbezogene Daten fließen nahtlos durch Warenwirtschaftsketten, einschließlich des EU-weiten Datenaustausches mit Behörden und Unternehmen. Genauso wie jetzt im Bereich der Postsendungszustellung, wird das Teilen der Daten die Regel und bleibt nicht die Ausnahme. Selbstregulierung über Verhaltensregeln nach Artikel 40 DSGVO Verhaltensregeln („Codes of conduct“) gemäß Art. 40 DSGVO bieten eine Methode zur Selbstregulierung, um Rechtsunsicherheiten im Zusammenhang mit der DSGVO und der Verarbeitung personenbezogener Daten innerhalb des Postmarktes zu beseitigen. Verhaltensregeln stellen Leitlinien einer guten Datenschutzpraxis dar und sollen die datenschutzrechtliche Verhaltensweise von Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter standardisieren. Die Ausarbeitung von Verhaltensregeln soll vor allem den besonderen Bedürfnissen von Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen dienen, die Daten zur Zustellung von Sendungen vorab übernehmen und nach den individuellen Präferenzen der Konsumenten Warensendungen, etwa auch in unbeaufsichtigte Abgabeeinrichtungen, zustellen. Dabei sind die Zustelldaten (die bei Warensendungen auch Daten über den Inhalt und den Wert der Sendungen umfassen) 10 Jahre aufzuheben. Normung von Verhaltensregeln bei Austrian Standards Als Grundlage hierfür wurde ein Projektantrag zur Erarbeitung einer ÖNORM S 2691 "Postalische Dienstleistungen – Verhaltensregeln für Postdiensteanbieter im Bereich des Datenschutzes" im Komitee 269 "Nachhaltige Städte und Gemeinden eingebracht. Der Projektantrag liegt seit kurzem zur Prüfung und Stellungnahme im Normen-Entwurf-Portal von Austrian Standards vor. Als internationales Netzwerk logistic-natives e.V. arbeitet an dieser Thematik aktiv mit und hat ein Positionspapier dazu entworfen. Wer Interesse an der Thematik oder an einer Gestaltung der Zukunft des Marktes hat, meldet sich bei Florian.Seikel@logistic-natives.com oder bei Walter.Trezek@logistic-natives.com.

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