LOGISTIK express 3/2020 | S24 Wertüberschreitungen etc.). Lieferantenerklärungen sind zwar bis zu zwei Jahre gültig, sollten aber periodisch auf Gültigkeit überprüft werden. Die manuelle Verwaltung von Lieferantenerklärungen ist mühsam. Daher bietet sich eine Automatisierung an. Lohnenswerte Digitalisierung Mit Management-Software für FHA oder Portallösungen können Im- und Exporteure durch die Automatisierung ressourcenintensiver Schritte die Zeit für die Qualifizierung von Waren für ein Präferenzabkommen deutlich reduzieren: Einholung von Lieferanteninformationen, Management der Lieferantener- Anforderungen an Softwarelösungen für die Präferenzabwicklung: • Tagesaktuelle Updates der Regularien in Bezug auf für die unternehmensrelevanten Präferenzabkommen • Skalierbarer Aufbau • Integrationsfähige, erprobte Standardlösung (Referenzkunden) • Prüfung aller Artikel von Warendaten gegen die relevanten Präferenzabkommen • Zentrale Erfassung/Verwaltung von Artikelstammdaten und Stücklisten • Automatische Berechnung von Ursprungseigenschaften auf Basis von Stücklisten und Listenregeln • Worst-Case-Berechnungen (z.B. Wert) • Kalkulation der Schwellenwerte • Gesicherte Nachweisführung • Ergebnisnachweis für die Zollverwaltungen • Lieferantenerklärungen automatisch anfordern, verwalten, erstellen; automatischer Hinweis vor Ablauf eines Lieferantenerklärungen • Nutzung weiterer Ursprungszeugnisse (IHK etc.) • Druck von Warenverkehrsbescheinigungen • Fachliche und technische Beratung durch den Softwareanbieter, Hotline • Gibt es schnelle Erfolge („Quick- Wins“)? klärungen, Einhaltung der Ursprungsregeln und Analyse der Stücklisten (Bill of Material/ BOM). So können Verwaltungskosten gesenkt, Zölle und Transportkosten minimiert werden. Eine nicht zutreffende Ursprungsangabe in der Lieferantenerklärungen kann dazu führen, dass ein ausgestellter Präferenznachweis zurückgenommen wird und die Waren im Einfuhrland nachträglich verzollt werden müssen. Ein Mitwirken des Einführers kann als Steuerhinterziehung gewertet werden. Sollte der Käufer hierdurch einen Schaden erleiden, so ist der Exporteur ggfs. ersatzpflichtig. Hinzu kommen mögliche Bussgelder und Zinszahlungen. Falsche oder nicht gerechtfertigte Ursprungsangaben auf präferenziellen Ursprungsnachweisen bringen daher nicht nur wirtschaftliche Einbußen bis zum Verlust des Kunden, sondern können auch strafrechtliche Zollverfahren für den Exporteur und den Empfänger auslösen. Firmen sollten daher alle Prozesse automatisch, auditierbar dokumentieren. Ob eine 30%-Wertregel vorliegt oder eine mit 40%, ob es sich um einen Positionswechsel handelt oder ob eine Kombination aus verschiedenen Regelkomponenten zum Tragen kommt, ob Minimalbehandlung oder Mischbezug, ob aktueller oder Worst-Case Einkaufspreis, ob Ermittlung der Ursprungskriterien für JEFTA etc. – eine gute Software liefert in jedem Fall in kürzester Zeit das richtige Ergebnis. Fazit: Komplexität, Kosten- und Zeitaufwand für das Ausschöpfen von FHA sind relativ hoch. Es empfiehlt sich daher – auch für KMU – im Rahmen der digitalen Transformation frühzeitig in eine gute Software-/Portallösung zu investieren. Die Präferenzabwicklung kann fast 100% automatisiert werden. Eine Digitalisierung senkt nicht nur Kosten, Personalaufwand und Komplexität, sondern steigert auch die Produktivität. Eine moderne Softwarelösungen für die Präferenzabwicklung ermöglicht die Inanspruchnahme von Erleichterungen im internationalen Handel und sorgt für Rechtssicherheit. Allerdings ist trotzdem eine regelmässige Weiterbildung der mit dem Thema befassten Mitarbeitenden zu empfehlen. (AM)
www.schachinger.com
Laden...
Laden...