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LE-3-2015

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LOGISTIK express Fachzeitschrift

TRANSPORT & LOGISTIK

TRANSPORT & LOGISTIK Transportschadenmanagement Schadenereignisse kosten Zeit, Geld und Nerven. Nicht selten werden gute Kundenbeziehungen dadurch beeinträchtigt. Risk-Management unterstützt bei der Prävention, das interne Schadenmanagement hilft bei der Bewältigung der Anforderungen nach Schadeneintritt und in weiterer Folge zur Prävention. GERNOT FISCHBACH Neben Kosten und Zeitaufwand für die Bearbeitung und Abwicklung, Ermittlung von Ursachen und Einleitung von Schadenminderungsmaßnahmen leidet auch das Image der beteiligten Unternehmen – Lieferant und Transporteur. Neben Folgewirkungen für den Empfänger haben Transportschäden auch Einfluss auf die Zusammenarbeit zwischen Kunden und Auftraggeber. Nicht selten wird von mehreren Seiten Schadenersatz gefordert, zusätzliche Kosten entstehen, die bei der ursprünglichen Auftragsannahme wohl nicht einkalkuliert wurden. Abweisung ohne Übernahme – bei äußerlich erkennbarer Beschädigung der Verpackung oder des Transportgutes sind ein wichtiger Aspekt für die weitere Bearbeitung. Wird die erkennbar beschädigte Ware ohne Vermerk der Beschädigung übernommen, gilt es später zu beweisen, dass die Ware beschädigt war und nicht erst nach der Übernahme beschädigt wurde. Transporteure haften im Regelfall nur in der Zeit, solange sie das Gut im Gewahrsam haben. Diese beginnt also bei der Übernahme des Gutes beim Absender und endet mit der (dokumentierten) Übergabe an den Empfänger. Redaktion Gernot Fischbach g.fischbach@logistikexpress.at Die Aufarbeitung von Transportschäden ist stets eine individuelle Angelegenheit. Nur selten ähneln sich Schadenereignisse und Schadenursachen, gerade darum ist ein entsprechendes Schadenmanagement im Unternehmen hilfreich. Die Aufarbeitung ist auch wichtig für eine Ursachenermittlung und dient durchaus der Vermeidung eines erneuten Auftretens von weiteren, ähnlichen Schadenereignissen. Dadurch wird auch das interne Risk-Management unterstützt, der Kunde erkennt professionelle Arbeit nicht nur im täglichen operativen Geschehen, sondern auch in der Abwicklung im Schadenfall. Oft ist der zusätzliche Abschluss einer Transportversicherung ein wichtiger Bestandteil des Transports und sollte individuell mit dem Transporteur/Versicherer besprochen werden. Je wertvoller das zu transportierende Gut, desto schneller werden im Schadenfall auch Haftungsgrenzen des Transporteurs erreicht! Transportschadenmanagement Die Abwicklung von eingetretenen Transport- Schäden beginnt bereits bei der „richtigen“ Übernahme der Güter durch einen Empfänger in der Transportkette. Die Übernahmedokumentation – oder gegebenenfalls die Vorbehalte auf Lieferscheinen oder CMR Frachtbriefen sollen immer definiert und so ausführlich wie möglich sein. Ein solches Szenario ist auch bei innerbetrieblichen Transporten oder einer Transportkette innerhalb von großen Unternehmen zu empfehlen. Die Bestandsaufnahme – beispielsweise durch einen Havariekommissar oder Transportsachverständigen – ist empfehlenswert, um eine neutrale Stelle zu involvieren. Die Sammlung relevanter Dokumente, Fotografien und Korrespondenzen folgt später. Durch Zusammenhang dieser Tätigkeiten kann so ein Bild des Hergangs – und möglicherweise bereits der Ursache – entstehen. Jede Schadenabwicklung ist möglichst genau zu dokumentieren, um auch später alle wichtigen Informationen rasch verfügbar zu haben. Ware versichert!? Unabdinglich ist der Vermerk eines entdeckten Schadens/Beschädigung im Zuge der Übernahme der Güter. Werden bei einer äußerlich erkennbaren Beschädigung keine Vorbehalte oder Dokumentation bei der Übernahme festgehalten, kann dies die spätere Bearbeitung und Schadenermittlung durch Schadenbearbeiter, Sachverständige oder 40 LOGISTIK express 3|2015

Versicherer erschweren oder wird diese gar abgelehnt – die Ware wurde ja ‚in Ordnung’ übernommen! Spediteure und Frachtführer sollten beachten, dass ein erfolgter Vorbehalt auch innerhalb der Transportkette die spätere Lokalisierung des Schadenortes und der Schadenursache erleichtert oder erst ermöglicht. So bestätigt bereits der Frachtführer/Spediteur, die Ware beschädigt erhalten zu haben, was durchaus hilfreich sein kann, ihn von späterer Haftung zu befreien. Er beweist damit, Güter bereits beschädigt von seinem Lieferanten oder Partner erhalten zu haben! Erfolgt eine Übernahme mit äußerlich erkennbarer Beschädigung ohne Vermerk der Beschädigung, werden vorherige Spediteure und Frachtführer oft sogar freigezeichnet! Bei Schäden, die äußerlich nicht erkennbar sind, sollte umgehend nach dem Erkennen des Schadens eine schriftliche Mitteilung an den Transporteur (Haftbarhaltung) gesendet werden, um den Schaden anzuzeigen. Gesetzliche Reklamations- und Verjährungsfristen richten sich nach Verkehrsträger und Übereinkommen. Generell hat ein Schaden vom Geschädigten nachgewiesen zu werden. Die Haftungshöhe orientiert sich zumeist am Rohgewicht (Bruttogewicht des beschädigten/ verlorenen Gutes), höchstens jedoch gilt der Wert des Gutes. Viele Verkehrsträger, viele verschiedene Haftungshöchstgrenzen, viele verschiedene Fristen für Reklamation und Verjährung! Das beste interne Schadenmanagement kann nur durch eines übertroffen werden: präventive Maßnahmen zu setzen und so zu arbeiten, dass Transportschäden möglichst vermieden werden. Ein guter Partner ist auch daran zu erkennen, wie er mit eingetretenem Schaden umgeht! (GF) Je wertvoller das zu transportierende Gut, desto schneller werden im Schadenfall auch Haftungsgrenzen des Transporteurs erreicht! Index SVZL Consulting e. U. www.svzl.eu LOGISTIK express 3|2015 41

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