LOGISTIK express 1/2023 | S10 damit eine Vollzeitbeschäftigung vereinbar ist, ist auch eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf sichergestellt", sagt Karin Saey, Vizepräsidentin des Handelsverbandes und Leiterin des Bereichs Handel im Dorotheum. Forderung 3: Auszahlung aller offenen Corona-Entschädigungen Dringenden Verbesserungsbedarf orten die heimischen Händler bei der Auszahlung der Corona-Entschädigungen durch die COFAG. Während die Abwicklung des Fixkostenzuschuss I für den ersten Lockdown 2020 sowie des Umsatzersatzes für den Lockdown im November/Dezember 2020 relativ gut funktioniert hat, klagen zahlreiche Händler über bürokratische Hürden und Verzögerungen beim Verlustersatz. Teilweise warten die Geschäfte noch immer auf die vollständige Auszahlung des Verlustersatz I, dasselbe gilt für den Verlustersatz II und III. Laut der jüngsten HV-Händlerbefragung haben 36% der Betriebe noch immer nicht alle beantragten Corona-Entschädigungen erhalten, vor allem beim Verlustersatz gibt es massive Verzögerungen. Gleichzeitig befürchten bis zu 30% der Unternehmen, von Rückforderungen der COFAG betroffen zu sein. "Wir Händler haben für die Corona-Lockdowns weit weniger Entschädigungen erhalten, als uns von der Bundesregierung zugesichert wurde. Von einer Überförderung kann in unserer Branche überhaupt keine Rede sein. Jetzt gibt es Streichungen der Entschädigungen und nachträgliche Änderungen der Richtlinien. Bis zur Abgabe des Antrages war die Richtlinie so, dass eine Schadensminderungspflicht nötig war. Niemand konnte damals bei der Beantragung der Hilfen ahnen, wie sich die juristische Lage entwickeln wird, bis heute gibt es keine klare OGH-Entscheidung hierzu. Eine nachträgliche Änderung der Richtlinien verstößt gegen den Vertrauensgrundsatz", so Ernst Mayr. Forderung 4: Handel für Energie-Mehrkosten entschädigen Kritisch hat der Handelsverband auch die Verlängerung des Energiekostenzuschuss 1 in der bestehenden Form bis 31.12.2022 bewertet. Mit dem EKZ 1 fördert die Bundesregierung energieintensive Unternehmen mit rund 30% ihrer Mehrkosten auf Energie – sofern ihre jährlichen Energiekosten 3% des Umsatzes betragen. Aktuellen Erhebungen zufolge haben nur 6% aller Händler Anspruch auf den Energiekostenzuschuss 1. Genau jener Sektor, der 2022 die meisten Insolvenzen des Landes aufweist, wird einmal mehr strukturell benachteiligt. Für den Zeitraum 1.1. bis 31.12.2023 wird der vom HV vehement geforderte neue Energiekostenzuschuss 2 gelten, der sich weitgehend am EU-Beihilferahmen orientiert und somit auch den heimischen Handel besser mitberücksichtigt. Im Gegensatz zum EKZ 1 wird die Förderintensität in Stufe 1 von 30 auf 60% verdoppelt und in Stufe 2 von 30 auf 50% erhöht sowie auf das Kriterium der Energieintensität verzichtet. In der neuen Stufe 5 werden 40% der Mehrkosten in einer Höhe bis zu 100 Millionen Euro gefördert. "Der Handel leidet massiv unter den gestiegenen Energiekosten, diese belasten die Ergebnisse deutlich. Es ist unerträglich, dass alle beschäftigungsintensiven Händler beim Energiekostenzuschuss 1 durch die Finger schauen und kaum etwas erhalten. Daher hoffen wir, dass zumindest der neue Energiekostenzuschuss 2 auch unserer Branche zugutekommt", kommentiert Martin Wäg, Vorstandsvorsitzender von Kastner & Öhler. Heuer muss der Einzelhandel laut einer Studie von EcoAustria im Auftrag des Handelsverbandes Energie-Mehrkosten von 486 Millionen Euro (im Vergleich mit 2021) stemmen. Vor diesem Hintergrund ortet der HV weiterhin dringenden Nachbesserungsbedarf bei den Unterstützungen für Handelsunternehmen. Forderung 5: Steuerliche Gleichstellung von Fremd- und Eigenkapital Die Eigenkapitalausstattung ist in Österreich mit 36% im internationalen Vergleich sehr gering. Die Pandemie hat die Kapitalstruktur weiter verschlechtert, viele Firmen leiden bis heute an Financial Long Covid. Zudem drücken hohe Fixkosten auf das Eigenkapital und die Liquidität. Die anhaltende steuerliche Benachteiligung von Eigenkapital gegenüber Fremdkapital könnte etwa durch die steuerliche Abzugsfähigkeit von Eigenkapitalzinsen reduziert werden. Die daraus resultierende solidere Eigenkapitalausstattung würde heimische Unternehmen bzw. die gesamte Wirtschaft resistenter gegen künftige Krisen machen. TEMPOMACHERIN Post Express – Pünktlich und schnell für Ihr Business post.at/postexpress Forderung 6: Mietvertragsgebühr abschaffen Ohne Eigenkapital keine Krisenfestigkeit. Daher ist eine steuerliche Reform für die Betriebe ein entscheidender Erfolgsfaktor, um am Handelsstandort Österreich wieder zu investieren. Bis dahin braucht es eine Handelsagenda der Bundesregierung, die eine strukturelle Entlastung zur Stärkung der Ihre Post Express-Sendung ist nicht nur auf den letzten Metern schnell unterwegs, sondern von Anfang an. Deshalb kommen wichtige Dokumente oder Waren innerhalb Österreichs am nächsten Werktag bis spätestens 13 Uhr an. Und das sogar mit Geld-Zurück-Zusage. Zuverlässige Expresslösungen bieten wir Ihnen auch international! 025675R12 Post Post Express 190x100 LogistikExpress ET15.11. COE.indd 1 20.10.22 15:11
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