LOGISTIK express 1/2021 | S14 FOTO: KATHARINA SCHIFFL Jeder fünfte Euro im Non-Food Handel wird online ausgegeben Safer Internet Day: Der Handelsverband unterstützt mit eCommerce-Gütesiegel "Trustmark Austria". Neue EU-Verordnungen "DSA" & "DMA" sollen Plattformen wie Amazon regulieren. BEITRAG: RAINER WILL Die Corona-Krise hat die Erlöse im Onlinehandel 2020 dramatisch angekurbelt. Die Branche verzeichnet ein historisches Umsatzwachstum von rund 30 Prozent und konnte damit im Vorjahr erstmals mehr als 8,5 Milliarden Euro im eCommerce erwirtschaften. Davon profitieren allerdings nicht nur die 13.500 österreichischen HändlerInnen, die bereits auf eigene digitale Vertriebskanäle setzen, sondern insbesondere der weltgrößte Onlinehändler Amazon. 4.500 heimische HändlerInnen sind bereits auf dem Amazon Marktplatz aktiv und erwirtschaften dort einen Jahresumsatz von durchschnittlich 80.000 Euro. Sie stehen dabei aber einem ungleich mächtigeren Vertragspartner gegenüber, der im Onlinehandel zunehmend als Gatekeeper hin zu KonsumentInnen agiert. Daher sind faire Spielregeln kriegsentscheidend. Digital Services Act" (DSA) soll KonsumentInnen im Netz besser schützen Die EU möchte gegen dieses Ungleichgewicht im Rahmen des "Digital Services Act" (DSA) vorgehen und sicherstellen, dass auf Märkten, die von großen Plattformen mit erheblichen Netzwerkeffekten geprägt sind, Fairness sichergestellt ist. Der DSA soll also die Pflichten von digitalen Diensten regeln, die als Bindeglied zwischen VerbraucherInnen und Waren, Dienstleistungen und Inhalten agieren.
Die Vorhaben des Digital Services Act umfassen u.a.: - Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Inhalte, Waren und Dienstleistungen auf Online-Plattformen. - Neue Regeln zur Rückverfolgbarkeit gewerblicher NutzerInnen auf Online-Marktplätzen, um die Identifizierung von unseriösen Verkäufern illegaler Waren zu erleichtern und KäuferInnen von gefälschten oder gefährlichen Produkten zu schützen. - Weitreichende Transparenzmaßnahmen für Online-Plattformen, u.a. Informationspflichten über die für Produktempfehlungen verwendeten Algorithmen. "Digital Markets Act" (DMA) soll marktmächtige Online-Plattformen regulieren Der DMA zielt darauf ab, Probleme zu lösen, die sich aus bestimmten Verhaltensweisen von "Gatekeeper"-Plattformen ergeben. Die Verordnung legt eine Reihe eng definierter Kriterien fest, welche Online-Plattform überhaupt als "Gatekeeper" zu qualifizieren sind. Dabei handelt es sich um große, systemrelevante Online-Plattformen wie Amazon, die einen erheblichen Einfluss auf den Binnenmarkt haben. Der Digital Markets Act sieht u.a. folgende Pflichten für Gatekeeper-Plattformen vor: - Gewerblichen NutzerInnen den Zugriff auf jene Daten ermöglichen, die sie bei der Nutzung der Plattform des Gatekeepers selbst generieren. - Unternehmen, die auf der Gatekeeper-Plattform werben, die notwendigen Werkzeuge bereitstellen, um eine unabhängige Überprüfung der Anzeigen durchführen zu können. - Gewerblichen NutzerInnen erlauben, ihr Angebot zu bewerben und Verträge mit KundInnen abzuschließen, die über den Kerndienst der Plattform außerhalb der Gatekeeper-Plattform gewonnen wurden. DMA als wichtiger Baustein für Datenschutz "Made in Europe" Darüber soll Gatekeeper-Plattformen künftig verboten werden, eigene Produkte im Ranking günstiger zu behandeln als ähnliche Produkte, die von Dritten auf der Plattform angeboten werden. Damit wäre es etwa Amazon künftig verboten, seine Eigenmarken gegenüber ähnlichen Konkurrenzprodukten zu bevorzugen. Überdies sollen die Gatekeeper-Plattformen künftig keine personen- Sichern Sie mit Dematic Ihre Wettbewerbsvorteile. Zunehmende Angebots- und Sortenvielfalt bei gleichzeitig abnehmenden Auftragsmengen erfordern bessere Lagerstrukturen. Beim steigenden Wettbewerbsdruck müssen die Betriebskosten so niedrig wie möglich gehalten werden. Unsere Lösungen für diese und viele andere Ihrer Herausforderungen finden Sie im modularen Systemdesign und in einer strategischen Management-Software der Dematic Anlagen. Dematic.com +49 69 583025-0
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