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LOGISTIK EXPRESS JOURNAL 1/2020

LOGISTIK express

LOGISTIK express 1/2020 | S38 Trade Compliance im Handel mit den Balkan-Ländern Die Staaten auf der Balkan-Halbinsel bieten interessante Absatzchancen unter zum Teil schwierigen Bedingungen. Eine automatisierte Verzollung empfiehlt sich als «Business Enabler» und Risikoverhinderer. BEITRAG: ARNE MIELKEN Angesichts der Verlangsamung des Weltwirtschaftswachstums und der Auswirkungen der Coronavirus-Epidemie werden Nischenmärkte auf dem Balkan wieder interessanter für Exporteure in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Region, die sich von Serbien, Slowenien, Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Albanien, Bulgarien, Montenegro, Nord-Mazedonien bis nach Griechenland erstreckt, bietet zum Teil sehr interessante Absatzchancen. Im Vordergrund stehen der Modernisierungsbedarf in den Bereichen Verkehrsinfrastruktur, Energiewirtschaft und Tourismus und eine hohe Nachfrage nach Maschinen sowie chemischen und pharmazeutischen Erzeugnissen. Für viele Projekte stehen EU-Fördermittel zur Verfügung. Negativ wirken sich allerdings die niedrige Kaufkraft, die mancherorts mangelnde Rechtssicherheit, die Korruption sowie lange Zahlungsfristen (z.B. Griechenland) aus.

Bei den Balkanländern handelt sich sowohl um EU-Mitglieder (Slowenien, Kroatien, Bulgarien, Griechenland) wie auch Nicht-EU-Staaten. Die Verhandlungen über einen EU-Beitritt der Westbalkanländer stecken zurzeit in einer Krise, ebenso das regionale Freihandelsabkommen CEFTA. So erhebt der Kosovo seit einem Jahr 100% Zoll auf Waren aus Serbien und Montenegro. Auch der Straßentransport durch die Länder wird durch politische Querelen behindert. Lkw stehen bei der Durchfahrt oft Stunden und Tage an den verschiedenen Grenzen. Um trotzdem vorwärts zu machen, verhandeln fünf der sechs westlichen Balkanländer (alle ausser Kosovo) jetzt über ein «kleines Schengen-Abkommen». Es soll intraregionale Zölle und Verwaltungsausgaben senken und den Handel fördern. Serbien Die Wareneinfuhr ist weitgehend liberalisiert. Aufgrund des 2013 in Kraft getretenen Stabilisierung- und Assoziierungsabkommens (SAA) zwischen der EU und Serbien können beim Export nach Serbien Präferenzzölle für zahlreiche Warengruppen geltend gemacht werden. Es gilt das harmonisierte Zollsystem. Als Zollbemessungsgrundlage dienen die Preise franko Grenze. Grundsätzlich sind praktisch alle Waren des gewerblich-industriellen Sektors von Zollabgaben befreit. Serbien ist auch eine interessante Drehscheibe für den Handel mit Russland und den Stan-Ländern. Seit dem Jahr 2000 gibt es ein Freihandelsabkommen (FHA) mit Russland, das mit einigen Ausnahmen (u.a. fertige Autos) den zollfreien Handel erlaubt. Weitere FHA bestehen mit Weissrussland, Kasachstan, den CEFTA-Staaten und seit Ende 2010 mit den EFTA-Staaten. Anfang 2019 wurde das bestehende Abkommen mit der Türkei erweitert. Derzeit verhandelt Serbien über ein FHA mit der Eurasischen Union. Dadurch würden auch Kirgisistan und Armenien Freihandelspartner. Bosnien-Herzegowina Basis für die Beziehungen der EU zu Bosnien und Herzegowina ist das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA), welches am 1. Juni 2015 in Kraft trat. Es gewährt Präferenzzölle für zahlreiche Warengruppen beim Export nach Bosnien-Herzegowina. Wichtigste Ausfuhrgüter aus der EU sind Energieträger, Maschinen und elektrische Anlagen, chemische Produkte und Pharmazeutika sowie Fahrzeuge aller Art und Nahrungsmittel. Der Import von Produktionsanlagen, die nicht im Land hergestellt werden, ist zollfrei. Kosovo Der Kosovo hat 2009 einen Zollkodex gemäß EU-Normen verabschiedet. Es gilt das Harmonisierte Zollsystem der WTO. Waren für UN, EULEX, UNHCR, ICRC, sowie Waren für das diplomatische und konsularische Corps dürfen zollfrei eingeführt werden. Die Wirtschaftsbeziehungen zu allen EU-Ländern werden durch das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) bestimmt, welches am 1.4.2016 in Kraft trat. Seitdem sind bereits Zölle von beiden Parteien beseitigt oder gesenkt worden. Auch mit Albanien, gibt es ein FHA. Auf Waren aus Serbien und Bosnien-Herzegowina wird seit 21.11.2018 ein Zoll von 100% erhoben. Bei der Wareneinfuhr ist übrigens an der Grenze eine Mehrwertsteuer von 18% zu bezahlen. De facto ist dies als eine Art Zusatzzoll. Informationen über Zolltarife, Einfuhr- und Ausfuhrverfahren und andere nützliche Details sind online im International Trade Guide der Regierung nachzulesen. Albanien und Nord-Mazedonien Beide Länder haben in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Kriterien der Europäischen Union für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen zu erfüllen. Das Europäische Parlament hat sich 2019 für Beitrittsgespräche ausgesprochen. Diese werden jedoch von Frankreich abgelehnt. Derzeit ist das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) Basis für die Handels- ARNE MIELKEN SENIOR GLOBAL TRADE & CUSTOMS MANAGER E2OPEN

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