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Handelsverband Journal RETAIL 4/2018

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Handelsverband Journal RETAIL 4/2018

— intern Geoblocking:

— intern Geoblocking: Online- Handel auf dem Prüfstand Andreas Zellhofer, Rechtsanwalt bei Eisenberger & Herzog, im Gespräch über die kürzlich eingeführte EU-Geoblocking-Verordnung und welche Neuerungen und Chancen sich dadurch für E-Commerce-Aktivitäten heimischer Unternehmen ergeben. Foto: Eisenberger & Herzog retail: Mitten in der umsatzstärksten Zeit müssen sich viele Händler auch noch mit der Geoblocking-Verordnung befassen. Worum geht es da? Andreas Zellhofer: Von der Verordnung sind Anbieter von Webshops und Apps ebenso betroffen wie stationäre Händler mit Internetauftritt. Seit 3. Dezember ist es ihnen untersagt, Kunden mit ausländischer IP-Adresse zu blockieren und automatisch auf eine länderspezifische Seite umzuleiten. Sie dürfen zwar weiterhin länderspezifische Online-Shops mit unterschiedlichen Preisen betreiben, der Kauf muss dort aber allen Kunden aus der EU zu Andreas Zellhofer ist Rechtsanwalt bei Eisenberger & Herzog, einem neuen Partner des Handelsverbandes. Eisenberger & Herzog Rechtsanwalts GmbH ▸ Geschäftsführer: alle Partner ▸ Mitarbeiter: 120 ▸ Gegründet: 2005 ▸ Kontakt: Eisenberger & Herzog Rechtsanwalts GmbH Vienna Twin Tower Wienerbergstraße 11 1100 Wien Tel.: +43 1 606 36 47-293 Fax: +43 1 606 36 47-58 www.ehlaw.at gleichen Bedingungen möglich sein. Bislang lassen heimische Webshops oft nicht einmal die Eingabe ausländischer Adressen zu, sodass Käufer aus dem Ausland gar keinen Kauf abschließen können. Das ist künftig untersagt. Sind Händler mit Online-Shops nun also verpflichtet, in alle EU-Staaten zu liefern? Nein, es bleibt weiterhin jedem Händler selbst überlassen, wohin er liefert und wohin nicht. Der Händler kann also etwa vorsehen, dass die Ware nur an eine Zustelladresse in Österreich geliefert wird. Um die Abholung oder weitere Zustellung muss sich der Käufer dann selbst kümmern. Diese Dienstleistung wird ja heute schon von zahlreichen Anbietern erbracht. Es darf aber eben nicht der Kauf aus dem Ausland an sich verweigert werden. Die Verordnung ist bereits in Kraft g e treten. Müssen Händler, die noch in der Umstellung stecken, mit Strafen rechnen? Ja, auch Verstöße gegen die Geoblocking-Verordnung werden unter Strafe gestellt. In Österreich stehen die genauen Sanktionen noch nicht fest. Ungeachtet dessen sollten alle Händler die notwendigen Anpassungen rasch vornehmen. Wer mit dringendem Beratungsbedarf zu uns kommt, wird zeitnah unterstützt. Unternehmen, für die der Online-Handel ein wesentliches Standbein darstellt, sind darauf bereits seit Monaten vorbereitet. Die vergangenen Wochen haben aber auch gezeigt, dass sich viele heimische Unternehmen noch nicht ausreichend mit dem Thema befasst haben. Bei Online-Shops mit länderspezifischen Versionen empfehlen wir, auch die geographische Ausrichtung und die AGB zu überprüfen. Wozu raten Sie hier ganz konkret? Jeder Händler sollte sich Gedanken darüber machen, auf welche Kunden und Märkte er seinen Internetauftritt ausrichten will und welche Preispolitik er verfolgt. Bietet ein Onlineshop Waren oder Dienstleistungen auch in einer anderen EU-Landessprache an, kann dies nämlich dazu führen, dass für den Kaufvertrag die speziellen Verbraucherrechte des Heimatstaates jenes Kunden gelten, den man in seiner Muttersprache angesprochen hat. Davon sind viele Unternehmen überrascht. Ein weiterer wichtiger Punkt: Komplexe und schwer verständliche AGB erweisen sich oft als Bumerang. Bringt die Verordnung nur mehr Arbeit oder profitiert der Handel auch davon? Die Geoblocking-Verordnung bringt absolut auch Chancen. Österreichische Handelsunternehmen können sich durch Transparenz und Nutzerfreundlichkeit positiv von Mitbewerbern aus anderen Staaten abheben. Die Zertifizierung eines Online-Shops mit einem anerkannten Gütesiegel kann hier den entscheidenden Wettbewerbsvorteil bringen. ▪ Christiane Kaiser-Neubauer 34 — Dezember 2018

— intern Mit den Personalprofis die Zukunft gestalten Flexible Arbeitszeiten, zusätzliche Urlaubstage, ein starkes Image: Was macht einen Arbeitgeber attraktiv und wie können insbesondere Händler bei ihren Mitarbeitern punkten? Der Personalberater Kienbaum weiß es. Nach dem Verhandlungsmarathon der letzten Jahre läuft bei den rund 40.000 heimischen Handelsbetrieben die Umstellung auf den neuen Kollektivvertrag. Er bringt eine flachere Gehaltskurve mit höheren Einstiegsgehältern, eine einfachere Einstufung sowie acht neue Beschäftigungsgruppen. „Am Anfang steht die Frage, was eine Funktion wert ist, am Ende ein schlüssiges Gehaltssystem für alle Positionen. Dafür sollten sich die Handelsunternehmen ausreichend Zeit nehmen“, sagt Alfred Berger, Verantwortlicher des Geschäftsbereichs Compensation bei Kienbaum Consultants Austria. Ein Rat, der sich durchaus umsetzen lässt. Denn die Umstellung auf den neuen KV muss erst bis Ende 2021 finalisiert sein. Genug Zeit für Berger und sein Team, die zahlreichen Kunden dabei professionell zu begleiten. Der österreichische Ableger des deutschen Personaldienstleisters hat seinen Firmensitz in den Wiener Tuchlauben. Insgesamt 20 Mitarbeiter beraten Unternehmen aus dem Handel, der Industrie sowie staatliche Organisationen in Sachen Executive Search, Talentmanagement, Personalentwicklung und Mitarbeitervergütung. Trend: erfolgsabhängige Teamprämien Gerade in der Handelsbranche, die traditionell mit hoher Mitarbeiterfluktuation zu kämpfen hat, ist die Vergütung des Personals ein Schlüsselthema, denn sie gilt als strategisches Instrument der Unternehmenspolitik. „Qualifizierte und zufriedene Mitarbeiter sind ein zentraler Wettbewerbsvorteil. Daher spielt die Vergütung eine wichtige Rolle, um sich am Markt zu positionieren. Wir kreieren in Zusammenarbeit mit unseren Handelskunden innovative Modelle, die das Einkommen an die Leistung koppeln“, sagt Berger. Dabei gehe der Trend weg von klassischen Bonussystemen, die auf den einzelnen Angestellten fokussieren, hin zur Kollektivierung von erfolgsabhängigen Prämien für Teams. Neuerungen, denen der Handel laut dem Personalexperten durchaus offen gegenübersteht. „Die Branche wird in der öffentlichen Diskussion häufig unter ihrem Wert geschlagen. Der Handel bietet vergleichsweise attraktive Aufstiegschancen und die Möglichkeit, bereits auf mittleren Positionen unternehmerische Verantwortung zu übernehmen“, sagt Berger. Die Arbeitgebermarke entwickeln Wie attraktiv ein Arbeitgeber ist, hängt längst nicht mehr rein an monetären Faktoren. Das zeigt die aktuelle Studie von Kienbaum zu Zusatzleistungen in österreichischen Unternehmen. Neben Benefits zur Gesundheitsvorsorge sowie den Klassikern Gutscheine und Firmenauto tragen etwa flexible Arbeitszeitmodelle und zusätzliche Urlaubstage entscheidend zur Motivation und Bindung der Mitarbeiter bei. Doch auch die Firmenpolitik und das Produktangebot stehen im Fokus. „Besonders jungen Absolventen sind Nachhaltigkeit, Ökologie und Ethik wichtig. Sie wollen wissen, was das eigene Unternehmen mit dem Gewinn tut und nach welchen Umwelt- Foto: Gerald Macher kriterien der Arbeitgeber agiert“, so der Personalexperte. Mit Unterstützung der Berater entwickeln internationale Konzerne und Mittelstandsbetriebe Antworten darauf, mit welchem Image sie als Arbeitgeber punkten wollen und mit welchem Maßnahmenpaket sie dieses auch erreichen. ▪ Christiane Kaiser-Neubauer Alfred Berger ist für den Bereich Compensation bei Kienbaum Consultants Austria verantwortlich, einem neuen Partner des Handelsverbandes. Kienbaum Consultants Austria GmbH ▸ Geschäftsführung D: Fabian Kienbaum ▸ Geschäftsführung Österreich: Cornelia Zinn-Zinnenburg ▸ Mitarbeiter: weltweit 600, Wien 20 ▸ Gründungsjahr: 1958 ▸ Kontakt: Kienbaum Consultants Austria GmbH Tuchlauben 8 1010 Wien Tel.: 01/5335188 vienna@kienbaum.com www.kienbaum.at Dezember 2018 — 35

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