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Handelsverband Journal RETAIL 1/2019

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Handelsverband Journal RETAIL 1/2019

— intern advertorial

— intern advertorial Das europäische LKW-Kartell Schadenersatzansprüche können noch geltend gemacht werden! Die Europäische Kommission hat im Juli 2016 festgestellt, dass MAN, Volvo/Renault, Daimler, Iveco, DAF und SCANIA gegen die EU- Kartellvorschriften verstoßen haben. Über 14 Jahre lang (von 1997 bis 2011) wurden überhöhte Verkaufspreise im EWR-Raum verrechnet. Die Mitglieder des Kartells haben sich mehrere Formen unerlaubter Zusammenarbeit zuschulden kommen lassen. So haben sie ihre Verkaufspreise für mittelschwere und schwere Lastwagen (somit Fahrzeuge ab 6 Tonnen zul. Gesamtgewicht) abgesprochen und sich auch beim Zeitplan für die Einführung von Technologien zur Minderung schädlicher Emissionen verständigt. Die Kosten für diese Technologien gaben sie an ihre Kunden weiter. Betroffen waren hier alle Erwerbsformen (Kauf, Leasing, Miete). Fünf der sechs LKW-Hersteller wurden zu einer Kartellstrafe von mehr als 3 Milliarden Euro verurteilt (die höchste bisher verhängte Kartellstrafe in Europa), ein Anbieter war Kronzeuge und ging straffrei aus. Doch die verhängten Strafen sind nicht „das Ende vom Lied“ Jeder Geschädigte des Kartells, das bedeutet jeder Erwerber eines kartellbelasteten LKWs im relevanten Zeitraum, kann Schadenersatz in Höhe des zu hohen LKW-Preises verlangen. Dabei wird aktuell von einer Schadenshöhe von 10 % – 15 % des LKW-Preises ausgegangen. Bei einem durchschnittlichen Kaufpreis von € 70.000 ist hier von einem Anspruch zwischen € 7.000 und € 10.000 je Fahrzeug auszugehen! Die Betreibung dieser Ansprüche stellt sich jedoch für einzelne Geschädigte als schwierig und kostenintensiv dar. Neben den üblichen Anwalts- sowie Gerichtskosten, welche über alle Gerichtsinstanzen schon hohe Beträge darstellen, ist für die Einbringung einer entsprechenden Klage ein Fachgutachten vorzulegen, das die Höhe des Kartellschadens individuell für den jeweiligen Anspruch errechnet. Diese Gutachten sind zum einen teuer und erfordern zum anderen eine hohe Anzahl an LKW-Beschaffungsvorgängen im relevanten Zeitraum, um eine Berechnung überhaupt erst möglich zu machen. Hier scheitern viele Geschädigte, da Sie die erforderliche Mindestanzahl von rund 300 Beschaffungen einfach nicht darstellen können. Um diese Schwierigkeiten aus dem Weg zu räumen und den jeweiligen Anspruch auf Schadenersatz doch durchsetzen zu können, bietet sich im Kontext des „LKW- Kartells“ ein Sammelverfahren mittels Prozessfinanzierung an. Hier übernimmt eine Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kosten- sowie Klagsrisiko und erhält nur im Erfolgsfall eine Beteiligung am Erlös. Auch werden von Prozessfinanzierungsgesellschaften Ansprüche einer Vielzahl von Geschädigten im Rahmen von Sammelverfahren „gebündelt“, wodurch die Erstellung der Fachgutachten ermöglicht und eine professionelle Anspruchsverfolgung durch die Beauftragung hochspezialisierter Fachkanzleien sichergestellt wird. Es zeigt sich also, dass auch bei Kartellschäden eine Prozessfinanzierung eine attraktive Alternative zur kosten- und risikoreichen, selbstständigen Betreibung der Ansprüche ist. Dr. Gerhard Wüest, Vorstandsmitglied der AdvoFin Prozessfinanzierung AG Als Österreichs marktführender Prozessfinanzierer betreiben wir seit über 18 Jahren Sammelverfahren. Bisher konnten wir in 19 erfolgreich geführten Verfahren für über 24.000 Kunden knapp € 260 Mio. erstreiten. Das europäische LKW-Kartell stellt nun unser zwanzigstes Sammelverfahren dar. Wir sind überzeugt, aufgrund unserer Expertise, der gewählten Klagsstrategie und der Konstellation der Beteiligten (Anwälte, Gutachter) den Anspruch unserer Kunden optimal betreiben zu können. Die Vorteile einer Prozessfinanzierung mit AdvoFin im Zusammenhang mit dem LKW-Kartell liegen dabei auf der Hand: • Kein Kostenrisiko: AdvoFin trägt das Klags- und Kostenrisiko der gerichtlichen und außergerichtlichen Betreibung des Anspruches und erhält dafür NUR im Erfolgsfall eine Beteiligung von 34 % des für den Kunden erzielten Erlöses. • Das selbstständige Betreiben der An sprüche ist im Kontext des LKW-Kartells oft kaum möglich, da für die Erstellung der benötigten Fachgutachten eine große Anzahl von relevanten Datenpunkten (= gekauf - ten LKW) benötigt wird (mind. 500). Auch ist solch ein Gutachten für einzelne Unternehmen oft unverhältnismäßig teuer. • Unser Partnerunternehmen Truck Recovery sorgt durch eine ausgezeichnete Betreuung bei der Aufbereitung der Daten für einen minimalen Aufwand für unsere Kunden. Sind die Daten erhoben und ist der Kunde im Sammelverfahren aufgenommen, ist so gut wie kein Folgeaufwand zu erwarten. Er wird lediglich laufend von uns über den Prozessfortschritt informiert. Interessenten können sich über unser Angebot unter www.advofin.at/sammelverfahren/ lkw-kartell vertiefend informieren und bei offenen Fragen gerne jederzeit mit uns Kontakt aufnehmen! office@advofin.at Fotos: AdvoFin 30 — April 2019

— intern Foto: © Industriellenvereinigung 2019 Justizminister Josef Moser und Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will auf einer Veranstaltung der „Initiative Standort“. „Digitalisierung der Justiz vorantreiben“ Verwaltung. Justizminister Josef Moser über geplante und bereits umgesetzte Reformvorhaben. Sie sind seit Dezember 2017 Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz. Wie ist Ihr Fazit der vergangenen 15 Monate? Wir haben im letzten Jahr viel auf den Weg gebracht und sind dem Ziel, Österreich neu zu bauen, ein großes Stück nähergekommen. Zum Beispiel haben wir das Vergaberecht vereinfacht und das Genossenschaftsspaltungsgesetz eingeführt. Ein weiterer Meilenstein ist auch das Projekt Justiz 3.0, mit dem wir die Digitalisierung der Justiz vorantreiben, was auch den heimischen Unternehmen entgegenkommt. Bereits als Rechnungshofpräsident haben Sie den österreichischen Föderalismus und unseren aufgeblähten Staatsapparat kritisiert. Wann kommt die große Verwaltungsreform? Ich habe immer einen klaren Förderalismus gefordert. Mit der Kompetenzentflechtung schaffen wir jetzt eine eindeutige Zuordnung der Aufgaben sowie Transparenz und Ergebnisverantwortung für einen Bundesstaat, der effizient und bürgernah arbeitet. Ende 2018 haben wir das erste Paket mit einer Zweidrittelmehrheit verabschiedet, noch in diesem Halbjahr wollen wir das zweite Paket zur Kompetenzentflechtung umsetzen und im nächsten Halbjahr das dritte Paket angehen. Foto: © Parlamentsdirektion/Simonis In der Justizpolitik ist vieles national geregelt. Welche Rolle kann hier die Europäische Union spielen? Während des österreichischen Ratsvorsitzes haben wir zum Beispiel erfolgreich die Unternehmens-Restrukturierungsrichtlinie umgesetzt, die redlichen Unternehmern eine zweite Chance gibt, ein präventives Restrukturierungsverfahren schafft und ein Frühwarnsystem in Form von Vorinsolvenzverfahren einführt. Außerdem haben wir wichtige Fortschritte beim Einsatz elektronischer Mittel im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr gemacht. Das steigert die Effizienz von Verfahrensabläufen, macht sie kostengünstiger und beschleunigt die Beweisaufnahme im EU-Ausland. Vor einigen Monaten haben Sie Ihre Bilanz für 2018 vorgelegt. Was darf sich der heimische Handel für 2019 erwarten? Im Bereich Bürokratieabbau konnten wir mit der Verabschiedung des ersten Gold-Plating-Pakets schon einiges erreichen und arbeiten auch schon am zweiten Paket. Des Weiteren setzen wir gerade unsere Better-Regulation- Strategie um. Gesetze sollen künftig verständlich geschrieben und Bürokratiekosten schon im Vorfeld stärker mitberücksichtigt werden. Bei Meldeund Veröffentlichungspflichten gibt es zum Beispiel noch einigen Spielraum bei der Konsumentenfreundlichkeit. Josef Moser ist Minister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz. Das Ende der Bürokratie Günter Stummvoll, Sprecher der „Initiative Standort“, zieht ein Fazit der Reformvorhaben von Justizminister Josef Moser zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes: • Das Vergaberecht wird vereinfacht und modernisiert, das Bestbieterprinzip gestärkt. • Das Verwaltungsstrafrecht wird modernisiert und der Grundsatz „Beraten vor Strafen“ eingeführt. Damit wird eine langjährige Forderung der Wirtschaft erfüllt. Außer - dem fällt die Verschuldensvermutung bei hohen Verwaltungsstrafen weg. • Verwaltungsstrafverfahren werden beschleunigt: Seit 2019 können Behörden und Verwaltungsgerichte Ermittlungsverfahren mit Schluss der mündlichen Verhandlung für beendet erklären. • Seit heuer sind GmbH-Gründungen online möglich. Dadurch werden Gründungen erleichtert und beschleunigt. • Durch das Genossenschaftsspaltungs-Gesetz erhalten Genossenschaften die Möglichkeit, ihr Vermögen zu spalten, wie dies für Kapitalgesellschaften schon lange möglich ist. • Überprüfung von Gold-Plating (Übererfüllung europarechtlicher Vorgaben). Dabei werden alle Ressorts sowie betroffene Interessenvertretungen eingebunden sowie auch der Verfassungsdienst. Das erste Paket von 37 Bestimmungen wird im Frühjahr 2019 dem Parlament übermittelt. • 2019 soll eine Better-Regulation- Strategie erarbeitet werden. Ziel: Verständliche Gesetze und Reduktion von Bürokratie und Komplexität. Eine „Sunset Legislation“ (Gesetze mit Ablaufdatum) soll geprüft werden und das Kumulationsprinzip (eine Verwaltungsübertetung führt zu mehreren Strafen) evaluiert werden. • Durch eine Digitalisierungsoffensive soll die Justiz bürger- und wirtschaftsfreundlicher werden und durch ein entsprechendes interaktives Serviceportal dem Unternehmen der Weg auf das Amt erspart werden. April 2019 — 31

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