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Binnenschiff Journal 3/2020

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Binnenschiff Journal 3/2020

BINNENSCHIFF

BINNENSCHIFF Journal 3/2020 | S24 Wenn die Mülltauben fliegen... Quelle: IBBS lediglich besagt, dass Schiffe nach den Regeln der Schiffbautechnik zu bauen sind. Allerdings: Wohnungen müssen so gebaut, eingerichtet und ausgerüstet sein, dass sie den Bedürfnissen der Sicherheit, der Gesundheit und des Wohlbefindens der Personen an Bord entsprechen (Artikel 15.01 2.). Daraus ließen sich an sich schon grundsätzliche Hygienevorschriften ableiten. Allerding ist dann nebulos von „ausreichend“ und „zweckmäßig“ unter allen klimatischen Bedingungen die Rede und dass Räume ohne natürliche Belüftung an eine Lüftungsanlage angeschlossen sein müssen (dass und unter welchen Voraussetzungen sie funktionieren muss, steht da nicht drinnen). Schon die allgemeinen Mindestanforderungen sind trotz Einhaltung aller Vorschriften im Normalfall kaum gegeben. Unter Corona Bedingungen kann zumindest die Besatzung nicht mit der Erfüllung von Mindestanforderungen an Bord rechnen. Die standardmäßige Doppelbelegung aller Crew-Kabinen, lässt den Bewohnern zum Beispiel gerade so viel Raum, dass sie sich in eingeatmetem Zustand knapp ohne Körperkontakt bewegen können. Dabei gilt zu bedenken, dass auch noch dreifach Belegungen möglich sind. Außerdem, der ohnehin stark begrenzte Freiraum auf Passagierschiffen für die Besatzung, ist natürlich nur wetterabhängig und über weite Strecken wegen verminderter Brückenhöhe, gar nicht nutzbar. Als Alternative steht dann der einzige für alle (mehr als 50) Besatzungsmitglieder zugängliche Aufenthaltsraum (Messe) zur Verfügung. Der ist räumlich aber auch nur für die Hälfte der Besatzung geeignet. Man kann ohne Übertreibung sagen, dass Binnenschiffe – insbesondere Flusskreuzfahrtschiffe – so zugelassen und gebaut sind, dass sie etwa den Mindestanforderungen der halben erlaubten Crew Anzahl entsprechen. Ähnliches gilt für die Passagiere. Ihre höchstzulässige Anzahl richtet sich nach Kriterien wie etwa Stabilität und Anzahl der Betten. Grundlegende Mindeststandards, die nicht nur in Coronazeiten notwendig wären, können von den baulichen Gegebenheiten her nicht berücksichtigt werden. Auch für Passagiere genügt „eine Lüftungsanlage“ für alle Kabinen ohne zu öffnende Fenster. Wollen Reedereien jetzt alle Corona-Regeln konsequent befolgen, bleibt ihnen nichts anderes übrig, als die Zahl der Passagiere und Mannschaft zu reduzieren. Vorschriften sind bekanntlich eine Sache, aber die besten Regeln sind nichts wert, wenn deren Einhaltung nicht kontrolliert wird, oder wenn Regeln nicht mehr, als eine gute Absicht widerspiegeln. Vergleichend kann man die Gesundheitserklärung ansprechen, die jetzt alle Passagiere/Besatzungen an Bord abgeben müssen. Diese Dokumente können aber nur eine Momentaufnahme sein und selbst wenn sie eine negative Infektionsgefahr bestätigen, liegt damit kein Freibrief vor. Mindesten ebenso wirksam oder unwirksam sind die standardmäßig durchgeführten medizinischen Kontrollen an Bord in einigen Balkanländern beim Grenzübertritt. Dort gibt es wenigstens noch den Willen zur Kontrolle der Hygiene vor Ort, welcher andernorts vernachlässigt wird. Das zuständige Verkehrsarbeitsinspektorat für den Donaubereich in Österreich entschuldigt sich mit dem Hinweis, dass die Personaldecke ziemlich dünn ist. Gerade mal 0,5 Mannjahre stehen für die anstehenden Aufgaben zur Verfügung… (BP)

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