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LOGISTIK express Fachzeitschrift | 2018 Journal 4

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LOGISTIK express 4/2018 | S44 • Bestimmungen zum Schutz des geistigen Eigentums • Liberalisierung der Märkte für Finanzdienstleistungen • neue Bestimmungen für die grenzüberschreitende Produktion von Kraftfahrzeugen So muss der regionale Wertschöpfungsanteil bei Pkw bis spätestens Ende 2020 bei mindestens 75 % liegen, damit diese zollfrei zwischen den USA und Mexiko gehandelt werden können. Das sind 12,5 % mehr als bisher. Außerdem müssen rund 40 % der Fahrzeuge von Arbeitern gefertigt werden, die mindestens USD 16,00/h verdienen. Der durchschnittliche Stundenlohn in der mexikanischen Automobilindustrie liegt derzeit bei USD 2,70 Dollar. Selbst wenn auch Angestellte in die Berechnungen einbezogen werden, kommt auf die Automobilindustrie ein signifikanter Lohnkostenschub zu. Dieser könnte die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Produktionsstandortes Mexiko gefährden. In der Folge werden wohl außerdem die Preise für Pkw in den USA steigen und gleichzeitig werden sie im Export weniger konkurrenzfähig werden. Prozesse abstimmen und kontrollieren Obwohl viele Details – wie der Mindestlohn in der Automobilproduktion - im neuen Handelsvertrag noch unklar sind, sollten alle betroffenen Unternehmen schnellstmöglich mit den Vorbereitungen auf die anstehenden gesetzlichen Änderungen starten. KMU können mit Hilfe ausgefeilter Softwarelösungen auch komplexe Ursprungsregeln und allfällige Risiken der neuen Präferenzabkommen in den Griff bekommen. Falsche oder nicht gerechtfertigte Ursprungsangaben auf präferenziellen Ursprungsnachweisen können dagegen zu wirtschaftlichen Einbußen und strafrechtlichen Zollverfahren gegen den Exporteur und den Empfänger führen. Ausgangspunkt für eine effektive und risikofreie Nutzung der Präferenzabkommen ist eine sorgfältige Evaluierung von Supply Chains und Wertschöpfungsprozesse. Dabei sollten folgende Fragen beantwortet werden: • Welche Vorgaben betreffen mein Unternehmen? Wie sehen die Vorschriften konkret aus? • Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen? Dazu gehört die Abklärung der Ursprungseigenschaft von Herstellungserzeugnissen, eine korrekte Produktklassifizierung aller Vorprodukte und des Exportprodukts, die Zuordnung der Exportkontroll- und Zolltarif-Nummern, eine korrekte Pflege der Stammdaten und nachvollziehbare Präferenzkalkulationen

unter Berücksichtigung der Exportkalkulationen sowie der Bedingungen der jeweiligen Freihandelsabkommen. • Welche Software kann mich beim Sammeln und Weiterleiten der notwendigen Daten und Dokumente unterstützen? (Produktklassifizierung, Zuordnung der Exportkontroll- und Zolltarif-Nummern, Einholen/Erneuern/Validieren/Archivieren der Lieferantenerklärungen, Kalkulation des Ursprungs, Management der Präferenzursprungszeugnisse, Dokumentierung der Lohnkosten) Welche Probleme sind zu vermeiden? Anforderungen. Mit sorgfältiger Vorbereitung, einer kontinuierlichen IT-gestützten Pflege der Stammdaten und nachvollziehbaren Präferenzkalkulationen lassen sich die Vorteile der beiden Handelsabkommen jedoch auch durch KMU kosteneffizient ausschöpfen. (AM) Autoren: Arne Mielken BA (Hons) MA MIEx (Grad) BA (Hons) MA MIEx (Grad) CCLS Global Knowledge ® Product Content Manager for Europe, Middle East, Africa & Russia/ CIS bei Amber Road • Wer kontrolliert wann wo wie die korrekte Ausführung im Unternehmen? Hierfür ist es unerlässlich, dass sich die am Prozess beteiligten Unternehmensbereiche von der Beschaffung über die Produktion und den Vertrieb, bis hin zur Logistik und IT abstimmen und effektive Kontrollprozesse installieren. • Wie wird die Umsetzung dokumentiert? • Wer überwacht Veränderungen im Welthandel (Gesetze, Währungskurse usw.) und im eigenen Unternehmen, die Einfluss auf Lieferketten und Präferenzkalkulationen haben könnten (Monitoring)? • Wer veranlasst welche Maßnahmen bei Gesetz-, Zolltarif- (bei stufenweisem Abbau) und Quotenänderungen, Produktionsänderungen, Lieferantenwechseln etc.? Wer kontrolliert die Umsetzung der Korrekturen? Welche Softwarelösung kann bei Kontrollen und Korrekturen helfen? Fazit Die Modernisierung des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Mexiko ist ein klares Zeichen gegen Protektionismus und wird dem bilateralen Handel zusätzlichen Schub geben. Unter dem neuen Vertrag sparen EU-Firmen Zollabgaben in Millionen Höhe. Als Folge des neuen Präferenzabkommens zwischen den USA und Mexiko steigen für die österreichische Automotive-Industrie mit Exporten nach Mexiko und/oder die USA der bürokratische Aufwand und die Compliance- LOGISTIK EXPRESS B2B FIRMENSUCHE Branchenportale mit Google Maps... Finden Sie Ihren Logistik-Partner. Die B2B Firmensuchportale umschließen Unternehmen rund um die Logistik. Wenn Sie Ihr Unternehmen hervorheben möchten, so stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite... E-Mail: info@logistik-express.at http://www.logistik-express.com

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