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LOGISTIK express Fachzeitschrift | 2018 Journal 3

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LOGISTIK express 3/2018 | S52 Exportkontrollen im Cyberspace Die Dual-Use Verordnung in der EU soll zum Schutz von Menschenrechten erweitert und verschärft werden. Was bedeutet dies für Exporteure? BEITRAG: ARNE MIELKEN ARNE MIELKEN Die EU-Kommission hat am 28. September 2016 einen Vorschlag für eine Neufassung der Dual-Use Verordnung veröffentlicht (Verordnungsvorschlag 2016/0295). Das EU-Parlament hat seinen Standpunkt dazu kundgetan. Jetzt muss der Rat der Europäischen Union den Änderungen noch zustimmen. Der VO-Entwurf zielt vor allem auf eine schärfere Kontrolle von Exporten von Überwachungssoftware und –technik sowie von technischen Unterstützungen und ¬Dienstleistungen, die zur „internen Repression im Zielland“ genutzt werden können, ab. Schutz der Menschenrechte In der Vergangenheit ist europäische Überwachungssoftware u. a. an autoritäre Regime in Ägypten, Uganda und Äthiopien verkauft worden, wo sie auch zur Unterdrückung von Oppositionsgruppen und Menschenrechtsaktivisten eingesetzt wurde. Aufgrund öffentlichen Drucks soll der Export von Spähprogrammen nun stärker reglementiert werden. Dazu gehören: Geräte und Software zum Abhören von Mobiltelefonen, zur Infiltrierung von Computern („Trojaner“), zur Umgehung von Passwörtern sowie zur Identifizierung von Internetnutzern, Programme für Funkzellenauswertungen, Data-Mining-Software, Datenbanksysteme, die Beziehungen zwischen Menschen analysieren, und Sicherheitstechnologien, die in intelligenten Verkehrslenkungssystemen angewandt werden. Die neue Gesetzgebung soll es autoritären Regimen schwerer machen, europäische Überwachungs-Hard- und Software einzukaufen und zum Ausspähen von Oppositionellen zu benutzen. Der Vorschlag bedeutet, dass Mitgliedstaaten die Gefahr für Menschenrechte beurteilen müssen, bevor sie ein breites Spektrum an Überwachungstechnologien zum Export autorisieren. Der VO-Entwurf sieht außerdem vor, dass alle Mitgliedstaaten Informationen über die von ihnen genehmigten Exporte untereinander teilen. Die Öffentlichkeit soll aber keinen Einblick in die Exportlisten bekommen. Neuer Güteranhang Der VO-Entwurf soll die VO (EG) Nr. 428/2009 ersetzen. Anhang VI der neuen VO soll eine Entsprechungstabelle enthalten, welche die Vorschriften der neuen VO der alten gegenüberstellt. Dem erweiterten Begriff „Dual-Use-Güter“ entsprechend wird ein neuer genehmigungspflichtiger Güteranhang geschaffen.

Die in Art.2 Nr. 1 b) definierten Güter werden in Anhang I Abschnitt B „Liste Andere Güter mit doppeltem Verwendungszweck“ aufgeführt. Dazu wird ihnen die neue Kategorie 10 „Andere Güter der Technologie für digitale Überwachung“ zugewiesen. Gemäß Art. 16 der neuen VO soll dieser neue Anhang I Abschnitt B als Delegierter Akt durch die Kommission erlassen und wie bei Güterlisten üblich regelmäßig ergänzt und angepasst werden. Begriffserweiterung Ausführer Der VO-Entwurf erweitert außerdem den Begriff des Ausführers. Bisher ist Ausführer im Sinn der Dual-UseVO, die Person, für die eine Ausfuhranmeldung abgegeben wird. Außerdem gilt als Ausführer, wer entscheidet, Software oder Technologie elektronisch an Empfänger außerhalb der EU zu übertragen oder bereitzustellen. Neu gemäß Art. 2 Nr.3 ist Ausführer jede natürliche Person, welche die zur Ausfuhr bestimmten Waren im persönlichen Gepäck befördert. Zu wenig Rechtssicherheit Der Vorschlag der Kommission wird von zahlreichen Industrie- und Interessenverbänden in Europa beanstandet. Unter anderem wird moniert, dass bereits bestehende Exportkontrollregeln in den EU-Mitgliedstaaten nicht gleichmäßig um- und durchgesetzt werden. Es fehle an einem einheitlichen, respektive vergleichbaren Kontrollniveau in der EU. Die im Kommissionsvorschlag verwendeten Begriffe (z. B. ¬interne Repression im Zielland, schwerwiegende Verletzungen der Menschenrechte, Cyberwaffen, Cyber Surveillance Technology, Intrusion Software 190x130_SPOT_Logistik-Express-E-Paper_02-2018.pdf 1 14.02.2018 17:29:49 CLOUD-BASED Supply Chain Management C M Y CM MY CY CMY K Integrate easily your logistics parties

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